Allgemeine Krankenhausleistungen: Definition & Erklärung

Der Begriff der allgemeinen Krankenhausleistung steht für sämtliche Maßnahmen der Grundversorgung, die ein Patient im Zeitraum seines Krankenhausaufenthaltes erhält. Gesetzlich Versicherte können diese Leistungen mit einer privaten Krankenversicherung erweitern, während privat Versicherte diese im Rahmen ihres Tarifes einschließen.
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Der Begriff der allgemeinen Krankenhausleistung steht für sämtliche Maßnahmen der Grundversorgung, die ein Patient im Zeitraum seines Krankenhausaufenthaltes erhält. Gesetzlich Versicherte können diese Leistungen mit einer privaten Krankenversicherung erweitern, während privat Versicherte diese im Rahmen ihres Tarifes einschließen.

Unabhängig ob GKV oder PKV versichert, hat ein Patient im Krankenhaus einen Anspruch auf den gleichen Umfang an Leistungen. Diese werden gemeinhin als allgemeine Krankenhausleistungen zusammengefasst. Hierzu zählen:

  • Unterbringung im Mehrbettzimmer über die gesamte Behandlungs- und Genesungsphase
  • Ärztliche Behandlung und Betreuung durch den diensthabenden Arzt
  • Versorgung mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Heilmitteln

Abgerechnet wird jeweils der Durchschnittspreis pro Belegungstag und Krankenhausbett. Hinzukommen Kosten für die Betreuung und Pflege. Die Grundlage ist jedoch generell die geltende Gebührenordnung. Diese wird im Übrigen ebenfalls für privat Versicherte angewendet, die sich im Basistarif versichert haben.

Eine Behandlung durch den Chefarzt oder gar eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer gehört folglich nicht zur allgemeinen Krankenhausleistung. Entsprechend gibt es pauschal trotz des im Krankenhaus zu zahlenden Tagessatzes keinen Anspruch auf diese Mehrleistung. Privatversicherte können diese Leistungen jedoch unkompliziert mitversichern. Gesetzlich Versicherte haben über die private Zusatzversicherung Zugang zu verbesserten Konditionen beim Krankenhausaufenthalt.

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Veröffentlicht: Januar 27, 2022
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Letztes Update: März 25, 2024
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