Unabhängig ob GKV oder PKV versichert, hat ein Patient im Krankenhaus einen Anspruch auf den gleichen Umfang an Leistungen. Diese werden gemeinhin als allgemeine Krankenhausleistungen zusammengefasst. Hierzu zählen:
- Unterbringung im Mehrbettzimmer über die gesamte Behandlungs- und Genesungsphase
- Ärztliche Behandlung und Betreuung durch den diensthabenden Arzt
- Versorgung mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Heilmitteln
Abgerechnet wird jeweils der Durchschnittspreis pro Belegungstag und Krankenhausbett. Hinzukommen Kosten für die Betreuung und Pflege. Die Grundlage ist jedoch generell die geltende Gebührenordnung. Diese wird im Übrigen ebenfalls für privat Versicherte angewendet, die sich im Basistarif versichert haben.
Eine Behandlung durch den Chefarzt oder gar eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer gehört folglich nicht zur allgemeinen Krankenhausleistung. Entsprechend gibt es pauschal trotz des im Krankenhaus zu zahlenden Tagessatzes keinen Anspruch auf diese Mehrleistung. Privatversicherte können diese Leistungen jedoch unkompliziert mitversichern. Gesetzlich Versicherte haben über die private Zusatzversicherung Zugang zu verbesserten Konditionen beim Krankenhausaufenthalt.
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Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.