Ärztekammer: Definition & Erklärung

Die Ärztekammer ist die Ärztevertretung in den jeweiligen Bundesländern. Sie bildet die berufsständische Selbstverwaltung für in Deutschland praktizierende Ärzte.
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Die Ärztekammer ist die Ärztevertretung in den jeweiligen Bundesländern. Sie bildet die berufsständische Selbstverwaltung für in Deutschland praktizierende Ärzte.

In Deutschland gibt es in jedem Bundesland eine Ärztekammer. Hinzu kommt eine 17. Ärztekammer. Diese ist in der Aufteilung der Ärztekammer Nordrhein-Westfalen und Nordrhein-Westfalen-Lippe entstanden. Die bestehenden Ärztekammern haben auf Bundesebene eine übergeordnete Kammer, die Bundesärztekammer.

Die Ärztekammern entwickeln sogenannte Kammergesetze oder Satzungen, etwa in Bezug auf die Weiterbildung oder Berufsordnung. Ebenfalls nehmen sie die Facharztprüfungen ab und überwachen die allgemeine Berufsausübung der Ärzte in ihrem jeweiligen Bundesland. Aber auch bei Streitigkeiten zwischen Patienten und deren behandelndem Arzt vermitteln die Ärztekammern.

Eine Zuständigkeit im Rahmen von Honorar-Abrechnungen haben die Ärztekammern hingegen nicht. Hier kommt die Kassenärztliche Vereinigung ins Spiel. Mit Blick auf die PKV sei noch die privatärztliche Verrechnungsstelle erwähnt, die die Abrechnung der privaten Krankenversicherung übernimmt.

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