In Deutschland gibt es in jedem Bundesland eine Ärztekammer. Hinzu kommt eine 17. Ärztekammer. Diese ist in der Aufteilung der Ärztekammer Nordrhein-Westfalen und Nordrhein-Westfalen-Lippe entstanden. Die bestehenden Ärztekammern haben auf Bundesebene eine übergeordnete Kammer, die Bundesärztekammer.
Die Ärztekammern entwickeln sogenannte Kammergesetze oder Satzungen, etwa in Bezug auf die Weiterbildung oder Berufsordnung. Ebenfalls nehmen sie die Facharztprüfungen ab und überwachen die allgemeine Berufsausübung der Ärzte in ihrem jeweiligen Bundesland. Aber auch bei Streitigkeiten zwischen Patienten und deren behandelndem Arzt vermitteln die Ärztekammern.
Eine Zuständigkeit im Rahmen von Honorar-Abrechnungen haben die Ärztekammern hingegen nicht. Hier kommt die Kassenärztliche Vereinigung ins Spiel. Mit Blick auf die PKV sei noch die privatärztliche Verrechnungsstelle erwähnt, die die Abrechnung der privaten Krankenversicherung übernimmt.
Weitere Beiträge
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.