Arztleistungen in der PKV: Definition & Erklärung

Mit den Arztleistungen sind Behandlungen gemeint, die durch den Arzt erbracht werden. Hierzu zählen sämtliche Behandlungs- als auch Untersuchungsleistungen, mit der Einschränkung, dass diese auf dem beruflichen Wirken des Arztes basieren sowie im Rahmen der Krankenversicherung im Allgemeinen abrechnungsfähig sind.
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Mit den Arztleistungen sind Behandlungen gemeint, die durch den Arzt erbracht werden. Hierzu zählen sämtliche Behandlungs- als auch Untersuchungsleistungen, mit der Einschränkung, dass diese auf dem beruflichen Wirken des Arztes basieren sowie im Rahmen der Krankenversicherung im Allgemeinen abrechnungsfähig sind.

Die Arztleistung umfassen also sämtliche ärztlichen Leistungen, die ein Haus- oder Facharzt bei seinem Patienten durchführt. Gleiches gilt im Übrigen für Zahnarztleistungen oder Behandlungen, die im Krankenhaus in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass zur Arztleistung nur all jene Behandlungen zählen, die aufgrund einer medizinischen Indikation nötig sind.

Wichtig: Werden Arztleistungen erbracht, die über die reine medizinische Notwendigkeit hinausgehen, müssen diese im Regelfall selbst bezahlt werden.

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