Die Arztleistung umfassen also sämtliche ärztlichen Leistungen, die ein Haus- oder Facharzt bei seinem Patienten durchführt. Gleiches gilt im Übrigen für Zahnarztleistungen oder Behandlungen, die im Krankenhaus in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass zur Arztleistung nur all jene Behandlungen zählen, die aufgrund einer medizinischen Indikation nötig sind.
Wichtig: Werden Arztleistungen erbracht, die über die reine medizinische Notwendigkeit hinausgehen, müssen diese im Regelfall selbst bezahlt werden.
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