Erstantragsauswertung in der PKV: Definition & Erklärung

Üblicherweise wird die Erstantragsauswertung durchgeführt, wenn der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung einen Tarifwechsel innerhalb der Tarif-Struktur des Versicherers anstrebt.
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Üblicherweise wird die Erstantragsauswertung durchgeführt, wenn der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung einen Tarifwechsel innerhalb der Tarif-Struktur des Versicherers anstrebt.

Für einen Tarifwechsel gibt es eine Vielzahl von Gründen. So könnte es etwa nötig sein, die Leistungen zu reduzieren, um bei der monatlichen Prämie zu sparen. Oder aber die Leistungen werden verbessert, da sich die Lebensumstände verändert haben. Generell ist ein Tarifwechsel jederzeit möglich.

Allerdings kann es bei einem solchen vorkommen, dass sich der Versicherungsträger der PKV den ursprünglich gestellten Erstantrag noch einmal genauer ansieht. Folglich wird hierbei von einer Erstantragsauswertung gesprochen. Zwar spielen Gesundheitszustand und Alter im Gegensatz zur ersten Antragsstellung weniger eine Rolle, dennoch kommt es bei einem angestrebten Tarifwechsel vor, dass der Versicherer noch einmal einen Blick auf den Antrag wirft.

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