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Zum Mahnverfahren kommt es, wenn der Versicherungsnehmer seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung auf Dauer nicht mehr nachkommt.


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Weitere Details zur Mahnverfahren

Der Versicherungsnehmer schließt zwischen sich und dem privaten Versicherungsunternehmen ein Vertrag. Dieser beinhaltet im Regelfall die Zahlung einer monatlichen Prämie. Dafür erklärt sich die PKV bereit, Leistungen für medizinische Heilbehandlungen zu übernehmen. Während die monatliche Zahlungsweise üblicherweise per Lastschriftverfahren durch den Versicherer eingezogen wird, überweist der Versicherungsnehmer bei quartalsweisen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlung selbst.

Kommt er der Pflicht zur Beitragszahlung für die PKV nicht nach, kommt er in Beitragsrückstand. Damit verliert er entweder umgehend oder nach kurzer Zeit wesentliche Teile des Versicherungsschutzes. Das Versicherungsunternehmen ist allerdings erst leistungsfrei, wenn das Mahnverfahren eingeleitet wird. Dabei muss es sich dem Versicherungsvertragsgesetz entsprechend, um ein „qualifiziertes Mahnverfahren“ handeln.

Das Mahnverfahren in der privaten Krankenversicherung ist somit die Vorstufe zur fristlosen Kündigung. Werden offene Forderungen sowie die monatlichen Beiträge weiterhin nicht beglichen, kann eine unverzügliche Kündigung erfolgen.


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