In der privaten Krankenvollversicherung werden die Annahmerichtlinien im Regelfall von den Gesundheitsfragen bestimmt. Über diese meist zehn bis 14 Fragen wird definiert, ob eine Antragsannahme in der PKV möglich ist. Ebenfalls wird über die Fragen zur Gesundheit die Basis für etwaige Risikozuschläge gelegt. Allerdings können die abgefragten Zeiträume zwischen den Versicherern deutliche Unterschiede aufweisen.
Zeitgleich wird mit den Annahmerichtlinien ein nicht versicherbarer Personenkreis definiert. Hierzu gehören etwa Personen aus den Bereichen Profisport und Berufssport, aber auch diejenigen, die Arbeiten und Hobbys nachgehen, welche höchst risikoreich sind. Hierzu gehören etwa Mitarbeiter im Sicherheitsdienst oder auch Objektschützer. Einige private Krankenversicherer bieten für diesen Personenkreis folglich keinen Versicherungsschutz an.
Besonders interessant sind ebenfalls die Regelungen der Annahmerichtlinien in Bezug auf den Zahnersatz. Denn hier gibt es ein ziemlich striktes Vorgehen. So wird etwa für jeden fehlenden Zahn im Rahmen der Richtlinien zur Annahme von Versicherungsanträgen ein genau definierter Risikozuschlag verlangt. Oftmals findet sich zudem die Regelung, dass wenn der Antragsteller mehr als fünf fehlende Zähne hat, die Annahme abgelehnt wird.
Hinweis: Mit Blick auf den Zahnersatz kann ein Risikozuschlag obsolet werden, wenn der Antragsteller bereits über einen Zahnersatz oder etwa eine Teilprothese verfügt. Weitere Details bezüglich der Annahmerichtlinien zur PKV gilt es bei der jeweiligen Gesellschaft zu prüfen, da die Vorgaben stark abweichend sein können.
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