Nicht alle Ärzte arbeiten in medizinischen Einrichtungen wie einem Krankenhaus. Dabei handelt es sich um Belegärzte, die als niedergelassene Ärzte tätig sind. Allerdings behandeln diese manche Patienten im Krankenhaus und nicht in der eigenen Praxis. Hierzu steht ihnen im Hospital ein bestimmtes Kontingent an Betten zur Verfügung. Diese Belegbetten können von dem Belegarzt genutzt werden, um eine erkrankte Person abseits der Praxis zu versorgen.
Typisch ist die Nutzung eines Belegbetts bei Patienten, die sich einer Operation unterziehen müssen, deren Ausführung im Rahmen einer Arztpraxis nicht möglich wäre oder aber aus medizinischen Gründen nicht an diesem Ort stattfinden kann. Im Anschluss können Patienten zudem in der Klinik unter Kontrolle bleiben und, wenn nötig, gepflegt werden.
Ein Belegbett stellt das Krankenhaus selbstverständlich üblicherweise nicht einfach zur Verfügung. Der Belegarzt zahlt viel mehr für jedes Belegbett eine vorher definierte Summe. Für den Patienten hat das den Vorteil, dass sich neben dem medizinischen Background des Krankenhauses ebenfalls ein ihm bekannter Arzt um ihn kümmern kann. Das Krankenhaus hingegen hat den Vorteil eines erweiterten medizinischen Angebots, ohne hierfür extra Mediziner anstellen zu müssen.
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