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Die GKV leistet nach dem Sachleistungsprinzip. Entsprechend rechnen die Vertragsärzte direkt auf elektronischem Weg mit den Krankenkassen ab. Der Patient bekommt hiervon nur in Ausnahmefällen etwas mit. Allerdings sind sie durch die Kassenärztliche Vereinigung dazu verpflichtet, einmal im Quartal eine Abrechnung an diese zu senden. In dieser Abrechnung müssen alle Leistungen, die abgerechnet wurden, aufgelistet sein, wenn diese für ein gesetzlich versichertes Mitglied erbracht wurden. Im Anschluss werden die Daten einer Abrechnungsprüfung unterzogen.

Bei der Abrechnungsprüfung wird erst einmal damit begonnen, die Abrechnungsdaten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Erst im Anschluss wird eine Honorarverteilung in die Wege geleitet. Unter den Daten müssen sich zudem die gestellten Diagnosen finden. Verschlüsselt sind diese nach den International Classification of Diseases – German Modification/Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, kurz ICD 10 GM.

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Letztes Update: März 25, 2024
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