Für die Abrechnung der Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Behandlung eines privat versicherten Patienten dient dem Arzt die GOÄ oder dem Zahnarzt die GOZ. In diesen Gebührenordnungen finden sich die unterschiedlichen Behandlungen und Therapien, welche in einer bestimmten Höhe zur Kostenerstattung herangezogen werden können.
Während gesetzliche Versicherte im Regelfall keine Kenntnis über die genaue Abrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse haben, wissen Privatversicherte ziemlich genau, welche Kosten entstehen. Schließlich erhalten sie vom Arzt die Rechnung und reichen sie dann zur Erstattung bei ihrem Versicherungsträger ein.
Über eine Abdingung kann der Arzt nun allerdings mit dem Patienten eine gesonderte Vereinbarung zur Abrechnung treffen. Das bedeutet, dass er mit seinem Patienten eine Vereinbarung trifft, welche ihm erlaubt, für eine Behandlung über den Möglichkeiten der GOÄ oder GOZ abzurechnen. Diese Abdingung muss zum einen schriftlich festgehalten werden und zum anderen ist der Arzt dazu verpflichtet, die höheren Kosten in einem persönlichen Gespräch mit dem Patienten zu klären. Beide Parteien müssen die Abdingung zudem unterschreiben.
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