Rechnungserstattung in der PKV: Definition & Erklärung

Nimmt ein privat versicherter Patient medizinische Leistungen in Anspruch, kann er die Kosten dieser im Kontext des Kostenerstattungsprinzips vom Versicherer über die Rechnungserstattung zurückfordern.
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Nimmt ein privat versicherter Patient medizinische Leistungen in Anspruch, kann er die Kosten dieser im Kontext des Kostenerstattungsprinzips vom Versicherer über die Rechnungserstattung zurückfordern.

Der privat Versicherte muss die Leistungen beim Arzt erst einmal aus eigener Tasche bezahlen. Das hat den Vorteil, dass der Patient umgehend weiß, welche Gesundheitskosten vom Mediziner in Rechnung gestellt wurden. Per Leistungsantrag können in der Folge dann die erbrachten ärztlichen Leistungen, aber auch Heil- und Hilfsmittel sowie Arzneimittel zur Erstattung eingereicht werden.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist der PKV-Versicherte in den gesamten Prozess eingebunden. Dabei werden seine Aufwendungen über die Rechnungserstattung wieder an ihn ausbezahlt. Da in der GKV das Sachleistungsprinzip herrscht, bekommt das Mitglied die Abrechnung des Arztes nicht mit, da dieser direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Allerdings haben ebenfalls GKV-Versicherte in einigen Wahltarifen die Option, die Rechnungserstattung zu nutzen.

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