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Alle Versicherten in der PKV müssen seit dem Jahr 2000 den gesetzlichen Zuschlag (GBZ) bezahlen. Dieser soll den privat Versicherten vor den Beitragsschwankungen im Alter schützen.


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Weitere Details zum gesetzlichen Zuschlag

Vom Gesetzgeber wurde im Jahr 2000 ein gesetzlicher Zuschlag in der PKV verabschiedet. Seither müssen private Krankenversicherungen einen Beitragszuschlag von 10 Prozent verpflichten umsetzen. Betroffen sind die Haupttarife und Ziel ist, die steigenden Beiträge im Alter abzufedern. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein günstiger PKV-Tarif für die Kostenentwicklung im Alter negativ sein kann. Denn es werden weniger Anteile gespart, um den Beitrag zu senken.

Mit dem Blick auf den gesetzlichen Zuschlag wird dann auch klar, dass der Versuch einiger Krankenversicherungsunternehmen, immer günstigere KV-Tarife anzubieten, mit Blick auf das Alter nachteilig ist. Schließlich wird aufgrund dessen wie aufgezeigt ein geringerer Betrag angespart, welcher sich dann im Alter positiv auswirken kann.

Der gesetzliche Zuschlag entfällt im Regelfall zum Beginn des 60. Lebensjahres. Wichtig ist, dass er nicht mit den regulären Alterungsrückstellungen zu verwechseln ist, den private Krankenversicherer erheben. Der GBZ ist vielmehr ein weiterer Bestandteil, um die Kosten für die PKV im Alter stabil zu halten.


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