Schließt ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag ab, hat er nach der Unterzeichnung des Krankenversicherungsvertrags ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Macht er davon Gebrauch, wird dieser rückgängig gemacht.


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Weitere Details zum Widerrufsrecht bei Krankenversicherungen

Mit dem Widerrufsrecht in der Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer einen unmittelbaren Einfluss auf abgegebene Verträge. Denn innerhalb von 14 Tagen nach seiner Unterschrift kann er vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Möglich ist das selbstverständlich nur, wenn der Pflicht zur Krankenversicherung nachgekommen wird. Das bedeutet, dass jede Person in Deutschland eine Krankenversicherung haben muss.

Fällt die Entscheidung für eine private Krankenversicherung, wird der Vertrag unterzeichnet und soll innerhalb von 14 Tagen vom Widerspruchsrecht in der Krankenversicherung gebraucht gemacht werden, muss sichergestellt sein, dass eine alternative Krankenversicherung besteht. Entsprechend muss mit dem Widerruf die Krankenversicherung darüber informiert werden, wo der Krankenversicherungsschutz zukünftig fortbesteht.

Der Widerruf der Krankenversicherung muss schriftlich erfolgen. Zudem muss das Schreiben fristgemäß binnen der genannten Frist bei der Versicherung eingehen. Das bedeutet, dass nicht das Datum der Absendung zählt, sondern der Zeitpunkt des Eingangs bei der Versicherungsgesellschaft.

Generell hat das Versicherungsunternehmen die Pflicht, den Versicherungsnehmer über die Möglichkeit des Widerrufts zu belehren. Diese Belehrung kann schriftlich oder auch mündlich erfolgen. Findet diese nicht statt, verlängert sich die Widerrufsfrist des Antragstellers von 14 Tage bis auf einen Monat nach der ersten Beitragszahlung.


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