Gesundheitsleistungen-PKV: Definition & Erklärung

Unter Gesundheitsleistungen werden ärztliche, zahnärztliche sowie psychotherapeutische Leistungen verstanden. Leistungen also, die vom Patienten generell bezahlt werden müssen, durch die individuelle Krankenversicherung jedoch aufgefangen werden.
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Unter Gesundheitsleistungen werden ärztliche, zahnärztliche sowie psychotherapeutische Leistungen verstanden. Leistungen also, die vom Patienten generell bezahlt werden müssen, durch die individuelle Krankenversicherung jedoch aufgefangen werden.

Die Gesundheitsleistungen sind im Gesundheitswesen zentraler Bestandteil, um die Gesundheit des Patienten zu fördern. Somit sind unter Gesundheitsleistungen sämtlichen Dienstleistungen, Güter und Dinge, die damit zusammenhängen, zusammengefasst, die im Rahmen des deutschen Gesundheitssektors geboten werden.

Wichtig: Neben ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen sind hier ebenfalls stationäre Leistungen sowie Hilfsmittel gemeint.

Allerdings gibt es durchaus Unterschiede zwischen den Möglichkeiten, die gesetzlich Versicherten zur Wahl stehen und solchen, die privat Versicherte in Anspruch nehmen können. Mitglieder der GKV können zudem auf individuelle Gesundheitsleistungen zurückgreifen. Allerdings müssen die IGeL vom Versicherten selbst bezahlt werden, da es sich um Gesundheitsleistungen handelt, die über die reine medizinische Notwendigkeit hinausgehen.

Für den Versicherungsnehmer, der seine Krankenversicherung über einen privaten Krankenversicherungsträger realisiert hat, definiert der Tarif, welche Leistungen grundsätzlich übernommen werden. Dabei ist der Leistungsumfang im Regelfall besser als der eines GKV-Mitglieds. Insofern können hier durchaus Gesundheitsleistungen enthalten sein, die ansonsten kostenpflichtig wären.

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