Gruppenversicherung in der PKV: Definition & Erklärung

Bei der Gruppenversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, der für eine bestimmte Gruppe an Personen gilt. Das können Mitarbeiter im gleichen Unternehmen sein oder Mitglieder in einem Verband.
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Bei der Gruppenversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, der für eine bestimmte Gruppe an Personen gilt. Das können Mitarbeiter im gleichen Unternehmen sein oder Mitglieder in einem Verband.

In der privaten Krankenversicherung steht die Gruppenversicherung für mehrere Personen, für welche ein und derselbe Krankenversicherungsvertrag besteht. Alle Mitglieder dieser Gruppe müssen die gleichen Merkmale befriedigen, also als Beispiel einem bestimmten Berufsverband angehören. Entsprechend kann eine Gruppenversicherung nur gewählt werden, wenn spezifische Anforderungen erfüllt sind. Eine dieser Bedingungen ist, dass es sich dabei um mindestens zehn Menschen handeln muss.

Da die Gruppenversicherung für die versicherten Personen besondere Vergünstigungen bietet, sind die Anforderungen entsprechend streng geregelt. Soll etwa ebenso Angehörigen der Zugang zu dieser Versicherung ermöglicht werden, muss die Zahl der versicherten Personen mindestens 20 betragen.

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