Eingeführt wurde der Notlagentarif für Privatversicherte 2013. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Basistarif der PKV. Wer die Kosten für die reguläre private Krankenversicherung nicht mehr tragen kann, der hat verschiedene Optionen.
- Zum einen kann in einen günstigeren Tarif gewechselt werden, dessen Zusatzleistungen angepasst sind.
- Alternativ dazu gibt es den PKV-Basistarif. Dieser streicht sämtliche Zusatzleistungen und orientiert sich an den Leistungen der GKV.
Der Notlagentarif reduziert diese Kostenübernahme noch einmal wesentlich. Denn über ihn werden nur Aufwendungen gedeckt, die aus einer Notfallbehandlung oder Akutbehandlung heraus entstehen. Entsprechend ist der Notlagentarif für Privatversicherte auch kein „regulärer“ Tarif, den sich der Versicherte wie andere einfach aussuchen könnte. Denn er unterliegt strengen Regularien. Schließlich ist er auf eine Ausnahmesituation zugeschnitten.
Um im Notlagentarif eingestuft zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Der Versicherungsnehmer ist mit den fälligen Beiträgen im Rückstand und ist angemahnt worden. Passiert daraufhin nichts und sind Monatsbeiträge weiterhin schuldig, wird das Ruhen der Krankenversicherung angedroht.
- Verstreicht auch diese Frist ohne eine Zahlung, wird der Tarif automatisch in den Notlagentarif für Privatversicherte umgestellt.
Der eigentliche PKV-Vertrag ruht im Anschluss. Begleicht der Versicherungsnehmer alle offenen Positionen, ist eine Rückkehr in den ursprünglichen Tarif möglich.
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