Die Regelleistungen umfassen einen Leistungskatalog, der die Grundversorgung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt sicherstellt. Diese werden von der Sozialgesetzgebung definiert und gelten für alle Mitglieder, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gleichermaßen. Zu den Regelleistungen gehört die Unterbringung im Mehrbettzimmer, die Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt der Abteilung sowie sämtliche Medikamente, die zur Genesung nötig sind.
Diese Regelleistungen werden ebenfalls von der privaten Krankenversicherung beim Krankenhausaufenthalt erstattet. Allerdings gibt es für Versicherungsnehmer in der PKV neben dem Anspruch auf Regelleistungen ebenfalls Wahlleistungen. Hierzu zählen etwa die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt. Je nach gewähltem Tarif können diese bereit im Leistungsumfang eingeschlossen sein.
Versicherte Personen in der privaten als auch gesetzlichen Krankenversicherung können bei dem Bestehen von Regelleistungen in jedem Fall eine zusätzliche Versicherung von Wahlleistungen flexibel versichern. Für PKV-Versicherte bietet sich der Einschluss in den aktuellen Tarif an – was Gesundheitsfragen zur Folge haben kann – und für GKV-Versicherte kann eine private Krankenzusatzversicherung gewählt werden, die die gewünschten Leistungen einschließt.
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