Sachleistungsprinzip: Direkte Leistungserstattung in der privaten Krankenversicherung

Das Grundprinzip der GKV ist das Sachleistungsprinzip. Hiermit sind die Kosten gemeint, welche versicherte Mitglieder durch eine Erkrankung und den damit verbundenen Leistungen der Krankenkasse verursachen.
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Das Grundprinzip der GKV ist das Sachleistungsprinzip. Hiermit sind die Kosten gemeint, welche versicherte Mitglieder durch eine Erkrankung und den damit verbundenen Leistungen der Krankenkasse verursachen.

In der gesetzlichen Krankenkasse gilt das Solidarprinzip. Das bedeutet, dass alle versicherten Mitglieder den gleichen Zugang zu medizinischen Sachleistungen haben sollen. Dieser so gesicherte Versicherungsschutz ist unabhängig vom Einkommen des Einzelnen. Damit wird in Deutschland eine Grundversorgung im medizinischen Bereich sichergestellt. Es muss sich also niemand aufgrund der Kosten davor fürchten, einen Arzt zu konsultieren.

Als Grundlage für das Sachleistungsprinzip in der GKV gilt das SGB V. Das Buch der Sozialgesetzgebung ist 1989 in Kraft getreten und bildet die rechtliche Basis für das Sachleistungsprinzip. In diesem ist entsprechend ebenfalls geregelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versorgungsleistung für die Patienten zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich definieren müssen. Ebenfalls muss unter diesen Gesichtspunkten der Fortschritt berücksichtigt werden, welcher in der Medizin immer schneller voranschreitet.

Mit einem Blick auf die Vorteile des Sachleistungsprinzips wird schnell klar, warum es den Patienten zugutekommt. Denn diese müssen beim Arztbesuch lediglich ihre Krankenkassenkarte vorlegen. Der Arzt rechnet daraufhin gleich mit der GKV ab, ohne, dass sich der Patient persönlich darum kümmern muss. Somit müssen versicherte Personen nicht fürchten, dass ihre finanziellen Mittel für die Behandlung nicht ausreichen.

Allerdings gibt es auch einen großen Nachteil des Sachleistungsprinzips. Denn der Leistungsumfang der GKV ist stark geregelt und somit begrenzt. Neue Behandlungsmethoden brauchen folglich, bis sie in den Leistungskatalog aufgenommen werden, was bedeutet, dass moderne Behandlungen mitunter gar nicht oder erst spät verfügbar sind. Ebenfalls gibt es immer wieder Einschränkungen, etwa beim Zahnersatz.

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