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Weitere Details zu den Abschlusskosten
Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, der muss Abschlusskosten bezahlen. Unabhängig davon, ob der Versicherungsvertrag nun direkt in einer Versicherungsniederlassung unterzeichnet wird oder der Versicherungsmakler den Abschluss übernimmt; es entstehen stets Aufwendungen. Diese werden gemeinhin unter dem Begriff der Abschlusskosten zusammengefasst.
Die Abschlusskosten bei einem Versicherungsvertrag werden nicht selten ebenfalls Erwerbskosten genannt. Damit Aufwendungen gemeint, die dem Versicherungsunternehmen entstehen, wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Zu diesen Kosten gehören etwa die Betriebskosten. Eine besondere Rolle erhalten die Abschlusskosten im Kontext der Kapitalanlage, die bei Versicherungsunternehmen für die Altersvorsorge abgeschlossen werden. Denn diese können die Gesamtrendite maßgeblich negativ beeinflussen.
Für Versicherungsnehmer ist es wichtig, sich die Abschlusskosten genau vorrechnen zu lassen. Das gilt nicht nur für kapitalgebundene Lebensversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen, sondern eben auch für die private Krankenversicherung. Mit Blick auf die PKV allerdings ist es nicht so sehr die Rendite, die beachtenswert wäre, als vielmehr die Zusammensetzung des Beitrags.
Was ist in Bezug auf die Abschlusskosten in der PKV zu beachten?
Wird ein Vertrag zur privaten Krankenversicherung abgeschlossen, werden die Abschlusskosten umgehend für die gesamte Laufzeit berechnet. Die Höhe dieser Kosten muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer transparent darlegen können. Der Versicherer ist hierzu verpflichtet. Die Basis bildet das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der Informationspflichtverordnung.
Wie hoch können Abschlusskosten sein?
Generell ist es nicht möglich, einen fixen Betrag zu nennen. Denn die Abschlusskosten sind von Versicherer zu Versicherer verschieden. Allerdings ist festzuhalten, dass Versicherungsunternehmen die Vereinbarungen individuell treffen. Insbesondere die Vertriebswege der privaten Krankenversicherung haben dabei einen maßgeblichen Einfluss auf die erhobenen Abschlusskosten. Für das private Krankenversicherungsunternehmen stellen Abschlusskosten jedoch eine Investition dar. Der Grund hierfür ist, dass das Neukundengeschäft für die PKV ein maßgeblicher Wachstumsfaktor ist.
In der Vergangenheit zeigte sich, dass die Abschlusskostenquote etwas gestiegen ist. Das liegt daran, dass trotz der Deckelung der Abschlusskosten in der Kombination mit einem hinkenden Neugeschäft die Aufwendungen für die Vertragsabschlüsse sich jedoch nicht wesentlich verändert haben. Positiv ist, dass die PKV die Verwaltungskostenquote stabil hält. Laut dem Map-Report zum Bilanzrating Private Krankenversicherung 2019 von Franke und Bornberg lag die Abschlusskosten Quote im Durchschnitt bei 6,52 Prozent auf die Beitragseinnahmen pro Jahr.
Die Höhe der Abschlusskosten für eine private Krankenversicherung im Rahmen eines monatlichen Beitrags können nicht pauschal genannt werden. Denn sie werden maßgeblich vom gewählten Tarif sowie vom entsprechenden Versicherungsunternehmen beeinflusst. Es ist jedoch im Rahmen einer individuellen Beratung möglich, diese Kosten aufgezeigt zu bekommen.
Was gehört zu den Abschlusskosten?
Im Kontext der Abschlusskosten werden unmittelbare und mittelbare Kosten berechnet.
- Unmittelbare Kosten: Hierbei handelt es sich um Erwerbskosten, die etwa durch die Provision für den Abschluss entstehen. Diese sind unabhängig davon, ob die Provision an einen Vermittler oder aufgrund eines Neuabschlusses an einen Unternehmensangestellten bezahlt werden. Ebenfalls sind damit als Beispiel Reisekosten gemeint, die im Zusammenhang mit einem neuen Vertragsabschluss stehen.
- Als mittelbare Kosten gelten Aufwendungen, die dem Versicherungsunternehmen entstehen, durch das ein Antrag bei ihm gestellt wird. Dies sind Aufwendungen, die im Rahmen von Werbung, Organisation oder dem Policieren des Antrags entstehen. Daher werden diese Kosten ebenfalls innere Abschlusskosten genannt. Hierzu zählt etwa auch die Gesundheitsprüfung, aber auch der Aufwand für Fragen, die vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages einer Klärung bedürfen. Übliche mittelbare Kosten, die im Rahmen der Abschlusskosten berechnet werden, sind etwa die Verwaltungskosten wie die Bearbeitung des Antrages oder die Gesundheitsprüfung. Aber auch die Erstellung des Versicherungsscheins sowie der dazugehörigen Bedingungen, Werbungskosten oder die Weiterbildung der Vertriebsmitarbeiter sind Teil dieser Aufwendungen.
Zwar sind die Abschlusskosten ein unmittelbarer Kostenanteil an der individuellen Prämie; Versicherer betrachten diese allerdings nicht einzig unter dem Aspekt der Kosten. Denn aufgrund der Abschlusskostenquote lassen sich ebenfalls Rückschlüsse zum Veränderungsgeschäft oder dem Neugeschäft tätigen. Dass die Umlegung der Aufwendungen auf den Kunden oder in diesem Fall Versicherungsnehmer im Übrigen üblich sind, zeigt sich in sämtlichen wirtschaftlichen Bereichen.
Weitere Beiträge
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.