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Das Solidaritätsprinzip ist die Grundlage der Sozialversicherung. Jeder Versicherte ist folglich nicht allein für sich verantwortlich, sondern ist ein Teil der Solidargemeinschaft, in der gegenseitige Hilfe und Unterstützung zu den Kernthemen zählt. Das Solidaritätsprinzip ist somit die „strukturelle Basis der GKV“.


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Weitere Details zum Solidaritätsprinzip

Als Solidaritätsprinzip oder kurz Solidarprinzip ist das Fundament der gesetzlichen Krankenkasse gemeint. Nach dem Motto „Einer für alle und alle für einen“ sind sämtliche Mitglieder gemeinsam verantwortlich und tragen damit das Solidaritätsprinzip. Es dient der sozialen Absicherung und gleicht etwa mit Beiträgen der aktiven Arbeitnehmer die Mitglieder aus, die nur geringe oder gar keine Einnahmen verzeichnen. Zudem können Familienmitglieder kostenfrei mitversichert werden.

Im Fokus steht also, dass die Versichertengemeinschaft auch an Kosten beteiligt ist, die sie nicht selbst verursachen. Somit können sie sich jedoch ebenfalls darauf verlassen, dass auch sie vom Solidaritätsprinzip profitieren, sollten sie in soziale Schieflage geraten oder als Beispiel schwer erkranken.

  • Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt pauschal das Solidaritätsprinzip. Diese ist im Übrigen auch der Hauptunterschied zur privaten Krankenversicherung, in der das Äquivalenzprinzip angewandt wird. Letzteres richtet sich in erster Linie nach dem Leistungsumfang des gewählten Tarifs, dem Alter sowie dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Hieraus werden die individuellen Beiträge abgeleitet.
  • Während sich beim Äquivalenzprinzip der PKV die Beiträge im Regelfall im Alter erhöhen, bleibt der prozentuale Beitrag, der im Solidaritätsprinzip der GKV entrichtet wird, gleich. Dieser Umstand zählt ebenso zu den Vorteilen der GKV wie die kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehepartner sowie die nicht steigenden Kosten im Alter.
  • Allerdings hat das Solidaritätsprinzip ebenfalls Nachteile. So wiegt der demografische Wandel schwer auf der gesetzlichen Krankenversicherung, da immer weniger junge Menschen für Ältere aufkommen. Zudem können Leistungen vom Gesetzgeber eingeschränkt oder komplett gestrichen werden.

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