Beamte als auch Beamtenanwärter sowie Soldaten sind dienstunfähig, wenn ihr körperlicher Zustand eine Dienstpflicht dauerhaft unmöglich macht. Gleiches gilt für andere gesundheitliche Gründe, die eine Ausführung der Dienstpflicht dem Dienstherren gegenüber nicht möglich machen. Wie beim regulären Arbeitnehmer wird der Gesundheitszustand durch einen Arzt festgestellt. Der Dienstherr ist es abschließend allerdings derjenige, der über die Dienstunfähigkeit entscheidet.
Interessant zu wissen ist, dass das Attest über die Dienstunfähigkeit von einem Arzt ausgestellt wird. Die hierfür entstehenden Kosten muss der Beamte erst einmal selbst trage, kann sie jedoch über die Beihilfe wieder zurückfordern. Generell besteht zudem ein großer Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit.
Während Betroffene als Voraussetzung in der Berufsunfähigkeit keine berufliche Tätigkeit mehr ausführen können, gelten Beamte bereits als dienstunfähig, wenn sie ihren Dienst dem Dienstherrn gegenüber nicht mehr erbringen können. Zu den häufigsten Gründen für eine DU zählen hierzulande psychische Erkrankungen, Nervenkrankheiten sowie Erkrankungen am Muskel-Skelett-System.
Entsprechend wichtig ist es ebenfalls für Beamte, zur Absicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Erwägung zu ziehen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Verlusten und sichert den Beamten als auch Beamten auf Probe.
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