Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der PKV bestehen aus wenigstens zwei Teilen. Bei der Antragstellung werden folglich mindestens die Tarifbestimmungen als auch die Musterbedingungen ausgegeben. Darüber hinaus ist es möglich, dass in Einzelfällen weitere Versicherungsbedingungen angeschlossen werden. Etwa, wenn es individuelle Sonderregelungen zwischen dem Antragsteller und dem Versicherungsunternehmen gibt. Mögliche Zusätze wären als Beispiel Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge.
Auch in der GKV gibt es die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Hier allerdings existiert keine Unterscheidung zwischen Muster- und Tarifbedingungen, da ein einheitlicher Leistungskatalog verwendet wird.
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