Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der PKV bestehen aus wenigstens zwei Teilen. Bei der Antragstellung werden folglich mindestens die Tarifbestimmungen als auch die Musterbedingungen ausgegeben. Darüber hinaus ist es möglich, dass in Einzelfällen weitere Versicherungsbedingungen angeschlossen werden. Etwa, wenn es individuelle Sonderregelungen zwischen dem Antragsteller und dem Versicherungsunternehmen gibt. Mögliche Zusätze wären als Beispiel Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge.
Auch in der GKV gibt es die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Hier allerdings existiert keine Unterscheidung zwischen Muster- und Tarifbedingungen, da ein einheitlicher Leistungskatalog verwendet wird.
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Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.