Ehegattennachversicherung: Absicherung des Ehepartners in der privaten Krankenversicherung

Im Gegensatz zur GKV gibt es in der PKV keine Familienversicherung oder kostenlose Mitversicherung des Ehepartners. Allerdings existieren ebenfalls Bedingungen, welche den Schutz der privaten Krankenversicherung auch für Ehegatten ermöglicht. Allerdings ist dieser im Rahmen der Ehegattennachversicherung nicht kostenlos.
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Im Gegensatz zur GKV gibt es in der PKV keine Familienversicherung oder kostenlose Mitversicherung des Ehepartners. Allerdings existieren ebenfalls Bedingungen, welche den Schutz der privaten Krankenversicherung auch für Ehegatten ermöglicht. Allerdings ist dieser im Rahmen der Ehegattennachversicherung nicht kostenlos.

Mit der Ehegattennachversicherung wird dem Partner des privat Krankenversicherten ermöglicht, im Anschluss an eine Eheschließung ebenfalls in die private Krankenversicherung einzutreten. Allerdings gibt es hier einige Besonderheiten. So muss der Beitritt innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Eheschluss durchgeführt werden. In diesem Fall entfallen die allgemeinen Wartezeiten.

Dennoch bleibt der Umstand gleich, dass sich Familienmitglieder in der PKV nur über einen eigenen Versicherungsvertrag versichern können. Eine Familienversicherung wie in der GKV, in der das Familienmitglied ohne festes Einkommen kostenlos mitversichert wird, gibt es nicht. Allerdings kann über die Ehegattennachversicherung der Partner immerhin ohne Wartezeiten versichert werden.

Soll eine Ehegattennachversicherung in der privaten Krankenversicherung durchgeführt werden, sollte zwingend mit einem Experten für die PKV gesprochen werden. Denn unter Umständen können hohe Kosten auf die noch junge Familie zukommen. Daher gilt es alle wesentlichen Faktoren genauestens zu bedenken.

Hinweis: Um die Vorteile der Ehegattennachversicherung geltend machen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört zum einen, dass der Ehegatte kein eigenes Einkommen hat. Zum anderen muss die Ehegattennachversicherung binnen zwei Monate nach Eheschließung stattfinden und es darf nur ein Tarif gewählt werden, welcher dem des Ehepartners entspricht.

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