Beim Bedarfsdeckungsprinzip handelt es sich um ein Prinzip des wirtschaftlichen Handelns. Im Kontext der Krankenversicherung bedeutet es, dass das ökonomische Agieren des Versicherers auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sein muss.
Weitere Details zum Bedarfsdeckungsprinzip
Das Bedarfsdeckungsprinzip findet vor allem in öffentlichen Haushalten Anwendung. Ziel ist, das wirtschaftliche Handeln mit dem Bedarf zu decken, der in der Realität vorhanden ist. Im Versicherungswesen ist das Bedarfsdeckungsprinzip die Basis, aufgrund welchem medizinische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden.
Das Grundprinzip sichert dem Versicherten sämtliche medizinisch notwendigen Leistungen im Gesundheitswesen, die den tatsächlichen Bedarf decken, die einer medizinischen Versorgung bedürfen. Für diese erbrachten Gesundheitsleistungen dürfen allerdings nicht mehr finanzielle Mittel aufgewendet werden als erforderlich.
Wird auf Leistungen zurückgegriffen, die über dem Bedarfsdeckungsprinzip liegen, muss das Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung die daraus entstehenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Im Gegensatz dazu gilt in der privaten Krankenversicherung das Äquivalenzprinzip, welches umfangreichere Leistungen ermöglicht.
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Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.