Bedarfsdeckungsprinzip: Definition, Beispiele & Erklärung

Beim Bedarfsdeckungsprinzip handelt es sich um ein Prinzip des wirtschaftlichen Handelns. Im Kontext der Krankenversicherung bedeutet es, dass das ökonomische Agieren des Versicherers auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sein muss.
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Beim Bedarfsdeckungsprinzip handelt es sich um ein Prinzip des wirtschaftlichen Handelns. Im Kontext der Krankenversicherung bedeutet es, dass das ökonomische Agieren des Versicherers auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sein muss.

Das Bedarfsdeckungsprinzip findet vor allem in öffentlichen Haushalten Anwendung. Ziel ist, das wirtschaftliche Handeln mit dem Bedarf zu decken, der in der Realität vorhanden ist. Im Versicherungswesen ist das Bedarfsdeckungsprinzip die Basis, aufgrund welchem medizinische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden.

Das Grundprinzip sichert dem Versicherten sämtliche medizinisch notwendigen Leistungen im Gesundheitswesen, die den tatsächlichen Bedarf decken, die einer medizinischen Versorgung bedürfen. Für diese erbrachten Gesundheitsleistungen dürfen allerdings nicht mehr finanzielle Mittel aufgewendet werden als erforderlich.

Wird auf Leistungen zurückgegriffen, die über dem Bedarfsdeckungsprinzip liegen, muss das Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung die daraus entstehenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Im Gegensatz dazu gilt in der privaten Krankenversicherung das Äquivalenzprinzip, welches umfangreichere Leistungen ermöglicht.

Bedarfsdeckungsprinzip
Torbz – stock.adobe.com

Was macht das Bedarfsdeckungsprinzip besonders?

Beim Bedarfsdeckungsprinzip handelt es sich um das Grundprinzip, welches das Handeln der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt. Denn die medizinischen Leistungen, die von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, richten sich nach dem medizinisch notwendigen Bedarf. Damit entsprechen die Versicherer im Übrigen dem regulären Prinzip, welches häufig bei allgemeinen wirtschaftlichen Aktivitäten zum Tragen kommt.

Im Grunde stellt das Bedarfsdeckungsprinzip den Leistungsanspruch eines jeden GKV-Mitglieds sicher, welcher sich nach dem individuellen Bedarf richtet. Der jeweilige Bedarf richtet sich nach der jeweiligen Erkrankung sowie den nach dem aktuellen Stand der Medizin notwendigen Behandlungsmethoden. Das bedeutet zeitgleich, dass das Bedarfsdeckungsprinzip keine fixe Leistungszusage ist, sondern sich mit dem medizinischen Fortschritt verändern kann.

Unterschied beim Bedarfsdeckungsprinzip bei GKV und PKV

Mit einem Blick auf die Leistung zeigt sich das Bedarfsdeckungsprinzip, welches in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis des Solidarprinzips fußt, im Leistungsumfang begrenzt. Zwar steht im Vordergrund die medizinische Versorgung des Patienten. Allerdings erfolgt diese stets unter dem Aspekt des wirtschaftlichen Handelns. Maßnahmen, die nicht direkt des medizinisch Notwendigen dienen, werden also nicht von der Krankenkasse übernommen.

Infolgedessen wird beim Bedarfsdeckungsprinzip maximal das an Kosten erstattet, was dem medizinisch anerkannten Stand entspricht. Wie in der regulären Wirtschaft darf die gesetzliche Krankenkasse für diese Leistungen nicht mehr Geld ausgeben als zwingend nötig. Damit soll sichergestellt werden, dass gemäß dem Solidarprinzip die finanzielle Leistungskraft für alle Mitglieder sichergestellt ist.

Welches Prinzip gilt in der privaten Krankenversicherung?

Im Gegensatz dazu setzt die PKV auf das Äquivalenzprinzip. Ebenfalls als Individualversicherungsprinzip bekannt, sorgt es in der privaten Krankenversicherung dafür, dass die bezahlten Prämien „äquivalent“ zu den zugesicherten Leistungen stehen. Es ist das Grundprinzip der PKV. Per Definition zahlt ein Versicherungsnehmer also einen auf ihn sowie die Leistungen zugeschnittenen Beitrag.

Solidarprinzip

Im Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, die auf Basis des Bedarfsdeckungsprinzips Kosten übernimmt, gilt, dass Gesunde für die Kranken bezahlen sowie die Jungen für die Alten. Die zu zahlenden Beiträge richten sich also nicht nach der konkreten Leistung, sondern nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Entsprechend werden soziale Ungleichheiten, gesundheitliche Ungleichheiten als auch die Ungleichheit der Generationen ausgeglichen.

Sachleistungsprinzip

Neben dem Kostenerstattungsprinzip der GKV erfolgen Leistungen ebenfalls im Rahmen des Sachleistungsprinzips. Das bedeutet, der gesetzliche Krankenversicherer rechnet umgehend mit dem Leistungsanbieter ab. Hohe Behandlungskosten müssen vom versicherten Mitglied also nicht in Vorleistung erbracht werden. Unabhängig davon, ob das Mitglied der GKV arbeitslos ist, Sozialhilfe bezieht oder regulär über seine Tätigkeit pflichtversichert ist: Er kann sich auf das Bedarfsdeckungsprinzip verlassen.

Unterschiede des Bedarfsdeckungsprinzips der GKV zur PKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung hat das einzelne Mitglied Anspruch auf die medizinisch notwendige Leistung. Das bedeutet, dass folgender Leistungsanspruch nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung ist:

  • Sehhilfen
  • Freie Arzt und freie Krankenhauswahl
  • Leistungen von Heilpraktikern

Zudem gelten eingeschränkte Leistungen bei

  • Arzneimittel: Übernommen werden verschreibungspflichtige Medikamente. Der GKV-Versicherte muss Zuzahlungen leisten.
  • Krankenhausaufenthalt: Hier werden Kosten für die Unterbringung im Mehrbettzimmer sowie die Behandlung durch den Facharzt übernommen.
  • Zahnarzt: Übernahme der Regelleistungen bei Zahnbehandlungen. Für den Zahnersatz werden bis zu 65 Prozent übernommen.

Im Gegensatz dazu sind die Leistungen der PKV individualisierbar. Im Tarif können also Sehhilfen oder die Kostenübernahme für Aufwendungen des Heilpraktikers mitversichert werden. Ebenfalls stehen diverse Optionen bereit, die Leistungen im Krankenhaus sowie bei Zahnbehandlungen und dem Zahnersatz anzupassen. So kann der Versicherungsnehmer eine 100-prozentige Erstattung seiner Gesundheitskosten erhalten.

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Veröffentlicht: August 9, 2022
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Letztes Update: März 23, 2024
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