Mit der Beihilfe erhält ein Beamter einen bestimmten prozentualen Zuschuss vom Dienstherrn zu den Gesundheitskosten. Dieser liegt im Regelfall bei 50 %. Allerdings kann die Höhe variieren, da die Bundesländer die Höhe der Beihilfe selbst bestimmen. Ebenfalls können Angehörige einen Anspruch auf Beihilfe geltend machen.
Der Rest der Kosten für die Absicherung der Gesundheit müssen etwa über die private Krankenversicherung abgesichert werden. Damit werden jedoch nicht nur die 50 % Restkosten ausgeglichen. Viel mehr ist es möglich, weitere Leistungen der PKV in Anspruch zu nehmen.
Weitere Beiträge
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.