Mit der Beihilfe erhält ein Beamter einen bestimmten prozentualen Zuschuss vom Dienstherrn zu den Gesundheitskosten. Dieser liegt im Regelfall bei 50 %. Allerdings kann die Höhe variieren, da die Bundesländer die Höhe der Beihilfe selbst bestimmen. Ebenfalls können Angehörige einen Anspruch auf Beihilfe geltend machen.

Der Rest der Kosten für die Absicherung der Gesundheit müssen etwa über die private Krankenversicherung abgesichert werden. Damit werden jedoch nicht nur die 50 % Restkosten ausgeglichen. Viel mehr ist es möglich, weitere Leistungen der PKV in Anspruch zu nehmen.

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