Bindefrist-PKV: Definition & Erklärung

Mit der Bindefrist ist ein Zeitraum gemeint, in welcher der Antragssteller eines Versicherungsantrags zur privaten Krankenversicherung an diesen Antrag gebunden ist. Diese Bindefrist ist im Versicherungsvertragsgesetz, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder dem Antragsvordruck definiert.
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Mit der Bindefrist ist ein Zeitraum gemeint, in welcher der Antragssteller eines Versicherungsantrags zur privaten Krankenversicherung an diesen Antrag gebunden ist. Diese Bindefrist ist im Versicherungsvertragsgesetz, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder dem Antragsvordruck definiert.

Die Bindefrist steht also für die Zeit, die das Versicherungsunternehmen hat, eine Risikoprüfung vorzunehmen. Der Versicherer kann den gesamten Zeitraum der vereinbarten Bindefrist für diese nutzen.

Wichtig: Die Bindefrist gibt es nicht nur für Anträge im Rahmen eines Beitritts zur PKV. Sie gilt ebenso für die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, Feuerversicherung und Lebensversicherung.

Soll eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, folgt nach dem Vergleichen der Antrag beim gewählten PKV-Anbieter. Allerdings kommt damit nicht umgehend ein Versicherungsverhältnis zustande. Zu Beginn prüft der Versicherungsträger die Angaben und führt eine Gesundheitsprüfung anhand der beantworteten Gesundheitsfragen durch. Hierfür benötigt er Zeit, deren maximale Dauer in der Bindefrist verankert ist. In der PKV beträgt diese im Regelfall maximal sechs Wochen.

In dieser Zeit ist der Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden. Ein Rücktritt von diesem ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Allerdings ist es im Anschluss an die Bindefrist, wenn der Versicherer den Antrag seinerseits annimmt, möglich, von diesem zurückzutreten. Lässt der Versicherungsträger hingegen die Bindefrist verstreichen, ohne den Antrag anzunehmen, ist der Antragsteller nicht mehr an seinen Antrag zur PKV gebunden.

Interessant: Es gibt Anbieter, die das Invitatio-Modell anwenden. Bei diesen wird nach der Gesundheitsprüfung und der Angebot-Annahme durch den Versicherungsnehmer der Vertrag umgehend policiert. Dieses Modell bietet sich vor allem für Interessenten mit Vorerkrankungen an. Denn der Antrag ist nicht die Anfrage des Versicherungsnehmers, sondern viel mehr eine Art Feedback des Versicherungsunternehmens mit der Information, zu welchen Bedingungen eine Übernahme des Versicherungsschutzes bei dem Risiko möglich ist.

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