Ersatzkassen bei gesetzlichen Krankenversicherungen: Definition & Erklärung

Bei den Ersatzkassen handelt es sich um eine Kassenart, welche zu der gesetzlichen Krankenversicherung zählt. Heute gibt es sechs Kassenarten.
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Bei den Ersatzkassen handelt es sich um eine Kassenart, welche zu der gesetzlichen Krankenversicherung zählt. Heute gibt es sechs Kassenarten.

Die Ersatzkassen wurden mit der Reichsversicherungsordnung im Jahr 1911 ermöglicht. Sie entstanden aus dem System der freien Hilfskassen und boten Handwerkern, Angestellten sowie Arbeitern eine freiwillige Versicherung. Im Anschluss blieb die Freiwilligkeit prägendes Merkmal dieser Krankenkassen. Erst mit der 1996 eingeführten freien Kassenwahl hat dieses an Bedeutung verloren.

Heute gibt es die BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), die Handelskrankenkasse (HKK), die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), DAK-Gesundheit sowie die Hanseatische Krankenkasse (HEK). Bei diesen sechs sind rund 28 Millionen Menschen pflichtversichert.

Abseits der Ersatzkassen gibt es neben der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) noch die Industriekrankenkassen (IKK), die Betriebskrankenkassen (BKK) sowie die Knappschaft und die Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

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