Krankheitskostenvollversicherung in der PKV: Definition & Erklärung

Die Krankheitskostenvollversicherung ist das Äquivalent der privaten Krankenversicherung zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Die Krankheitskostenvollversicherung ist das Äquivalent der privaten Krankenversicherung zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer einen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung abschließt, erhält eine Krankheitskostenvollversicherung. Mit dieser werden die Kosten einer Krankheit im ambulanten, stationären sowie zahnärztlichen Bereich gedeckt. Darüber hinaus werden Aufwendungen für Heil- und Hilfsmittel übernommen sowie weitere Bausteine geboten, um den Versicherungsschutz zu individualisieren.

Die Krankheitskostenvollversicherung bietet dem Versicherungsnehmer differente Optionen, die in unterschiedlichen Tarifen zusammengefasst werden. So kann für die aktuelle Lebenssituation der passende Krankenversicherungsschutz gewählt werden. Eine Option, die in der gesetzlichen Krankenkasse nicht gegeben ist. Jedoch kann ebenso hier mit Zusatzbausteinen für einen verbesserten Versicherungsschutz gesorgt werden.

Diese Zusatzversicherungen werden im Gegensatz zu der Krankheitskostenvollversicherung Krankheitskostenteilversicherung genannt. Damit lassen sich entsprechende Leistungslücken schließen. Besonders bekannt sind diese in Bezug auf Krankenhaus und Zahnarzt.

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