• ⁠Anfrage bei allen Versicherern • Anonyme Risikoprüfung - jetzt informieren!

Für die Kosten von Heilbehandlungen von Menschen im öffentlichen Dienst kommt der Bund oder die Länder auf. Hierzu zählen bereits erwähnte Polizisten oder Feuerwehrleute, aber ebenso Soldaten, Justizvollzugsbeamte und viele mehr. Darüber hinaus gilt die Heilfürsorgeberechtigung erst einmal nur für die im öffentlichen Dienst selbst Beschäftigten. Übertragbar auf Familienmitglieder ist diese nicht.

Das Bundesbeamtengesetz, kurz BBG, regelt den Begriff der freien Heilfürsorge. Dabei richtet sich die Übernahme der Kosten der Gesundheitsversorgung an Berufsgruppen, welche einer erhöhten Gefahr im Arbeitsalltag ausgesetzt sind.

Im Rahmen der Heilfürsorge werden typische Leistungen der Krankenkasse übernommen. Hierzu zählen etwa ärztliche Behandlungen, die Übernahme der Kosten für Medikamente oder Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen und mehr. Ebenfalls eingeschlossen sind medizinische Rehabilitation, Zahnersatz, die stationäre Versorgung und Ähnliches.

Weitere Beiträge

Jetzt Expertenberatung anfordern

Wir sind zu 100 % auf private Krankenversicherungen spezialisiert, stellen anonyme Anfragen bei allen Versicherern und sichern Ihnen im Schnitt 200 € Ersparnis und das völlig kostenlos!

Unverbindlich Kontakt aufnehmen
Letztes Update: März 25, 2024
PKV-Welt hat 4,92 von 5 Sternen 160 Bewertungen auf ProvenExpert.com