Für die Kosten von Heilbehandlungen von Menschen im öffentlichen Dienst kommt der Bund oder die Länder auf. Hierzu zählen bereits erwähnte Polizisten oder Feuerwehrleute, aber ebenso Soldaten, Justizvollzugsbeamte und viele mehr. Darüber hinaus gilt die Heilfürsorgeberechtigung erst einmal nur für die im öffentlichen Dienst selbst Beschäftigten. Übertragbar auf Familienmitglieder ist diese nicht.
Das Bundesbeamtengesetz, kurz BBG, regelt den Begriff der freien Heilfürsorge. Dabei richtet sich die Übernahme der Kosten der Gesundheitsversorgung an Berufsgruppen, welche einer erhöhten Gefahr im Arbeitsalltag ausgesetzt sind.
Im Rahmen der Heilfürsorge werden typische Leistungen der Krankenkasse übernommen. Hierzu zählen etwa ärztliche Behandlungen, die Übernahme der Kosten für Medikamente oder Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen und mehr. Ebenfalls eingeschlossen sind medizinische Rehabilitation, Zahnersatz, die stationäre Versorgung und Ähnliches.
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