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Die Wurzeln der Innungskrankenkassen gehen zurück auf das Mittelalter. Hier schlossen sich Handwerker zusammen und bildeten Zünfte und Gilden. Ziel war es, den Mitgliedern eine gegenseitige Absicherung zu ermöglichen. Voraussetzung, um eine IKK zu gründen ist ein Betrieb, welcher ein Teil einer Handwerksinnung ist und mindestens 1.000 Arbeitnehmer hat, welche unter die Pflichtversicherung fallen. Des Weiteren ist die Gründung einer solchen Innungskrankenkasse dem Bundesversicherungsamt zu melden.

Seit dem 1996 allerdings können auch Menschen einer Innungskrankenkasse beitreten, wenn diese nicht in einem Unternehmen arbeiten, welches mit dem entsprechend Betrieb verbunden ist. Das ist aus dem Grund interessant, da die IKK unterschiedliche Leistungen bieten können. Hierzu zählen als Beispiel Differenzen im Beitragssatz. Oder aber es finden sich Zusatzleistungen wie Bonusprogramm oder Gesundheitskurse.

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Letztes Update: März 25, 2024
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