Hintergrund des Probeantrags in der privaten Krankenversicherung ist der Umstand, dass längst nicht alle Menschen uneingeschränkt gesund sind. All jene, die zur Risikoeinschätzung die Versicherungsgesellschaft anfragen wollen, können hierfür den Probeantrag nutzen. Diese wird wie ein regulärer Antrag zur privaten Krankenvollversicherung ausgefüllt. Besonderheit ist allerdings, dass er zum einen nicht unterschrieben wird und zum anderen, dass dieser Antrag klar als Probeantrag gekennzeichnet wird.
Versicherungsnehmer, die einen solchen Probeantrag stellen, bitten den privaten Versicherer diesen zu prüfen und ihm mitzuteilen, ob eine Versicherung im gewünschten Tarif möglich ist und zu welchen Bedingungen. Es besteht also erst einmal keine Verbindlichkeit zwischen dem Steller des Probeantrags und dem Versicherungsunternehmen selbst. Üblich sind Probeanträge im Regelfall dort, wo die Gesundheit ein starker Faktor mit Blick auf die Versicherbarkeit darstellt. Hierzu zählen neben der PKV auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Lebensversicherung.
Hinweis: Der Vorteil für den Antragsteller ist, dass der Probeantrag nicht einem regulären Antrag entspricht und somit die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt es also bei der Bewertung zu einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss, verbleibt diese Information lediglich zwischen Antragsteller und privater Versicherungsgesellschaft.
Tipp: Soll ein Probeantrag völlig anonym gestellt werden, so kann dies ebenso unter einem Pseudonym erfolgen.
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