Im Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, wird geregelt, bei welchen Krankheiten und Erregern eine Meldepflicht gilt.
Weitere Details zur Apothekenpflicht
Das Infektionsschutzgesetz ist mit dem 01.01.2001 in Kraft getreten. In diesem wird geregelt, bei welche Erkrankungen, bei welchem Verdacht und bei welchem Tod im Zusammenhang mit Krankheitserregern meldepflichtig besteht. Diese Meldepflicht im Kontext des Infektionsschutzgesetzes bezieht sich ebenfalls auf die labordiagnostischen Nachweise von Erregern.
Unter den Krankheiten, die bei Verdacht an das Gesundheitsamt zu melden sind, finden sich unter anderem:
- Covid-19
- Keuchhusten
- Pest
- Cholera
- Maser
- Diphtherie
Die Koordination nötiger Maßnahmen wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit bei einer Epidemie übernommen.
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Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.