+49 521 9779 8232 kontakt@pkv-welt.de

Im Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, wird geregelt, bei welchen Krankheiten und Erregern eine Meldepflicht gilt.


Noch Fragen? PKV-Beratung beim Experten

Gerne Unterstützen wir Sie bei Fragen. Nehmen Sie dazu gerne kostenfrei & unverbindlich Kontakt zu uns auf:


Weitere Details zur Apothekenpflicht

Das Infektionsschutzgesetz ist mit dem 01.01.2001 in Kraft getreten. In diesem wird geregelt, bei welche Erkrankungen, bei welchem Verdacht und bei welchem Tod im Zusammenhang mit Krankheitserregern meldepflichtig besteht. Diese Meldepflicht im Kontext des Infektionsschutzgesetzes bezieht sich ebenfalls auf die labordiagnostischen Nachweise von Erregern.

Unter den Krankheiten, die bei Verdacht an das Gesundheitsamt zu melden sind, finden sich unter anderem:

  • Covid-19
  • Keuchhusten
  • Pest
  • Cholera
  • Maser
  • Diphtherie

Die Koordination nötiger Maßnahmen wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit bei einer Epidemie übernommen.


Weitere Beiträge


PKV-Welt hat 5,00 von 5 Sternen 84 Bewertungen auf ProvenExpert.com