Das Infektionsschutzgesetz ist mit dem 01.01.2001 in Kraft getreten. In diesem wird geregelt, bei welche Erkrankungen, bei welchem Verdacht und bei welchem Tod im Zusammenhang mit Krankheitserregern meldepflichtig besteht. Diese Meldepflicht im Kontext des Infektionsschutzgesetzes bezieht sich ebenfalls auf die labordiagnostischen Nachweise von Erregern.
Unter den Krankheiten, die bei Verdacht an das Gesundheitsamt zu melden sind, finden sich unter anderem:
- Covid-19
- Keuchhusten
- Pest
- Cholera
- Maser
- Diphtherie
Die Koordination nötiger Maßnahmen wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit bei einer Epidemie übernommen.
Weitere Beiträge
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.