Fällt die Entscheidung auf eine private Krankenvollversicherung oder eine Krankheitskosten-Teilversicherung, wird im Antrag eine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Diese muss vom Antragsteller gewissenhaft und ehrlich beantwortet werden. Im Anschluss prüft der Versicherer den Antrag. Tritt zwischen dem Zustandekommen des Antrags und der Antragsstellung eine Veränderung ein, hat der Versicherungsnehmer eine Meldepflicht dem Versicherungsträger gegenüber.
Kommt es zu einem Versäumnis, können ihm daraus verschiedene Nachteile entstehen. Etwa kann eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung abgeleitet werden, die die entsprechenden Konsequenzen für den Antragsteller hat. Wird die Veränderung im Gesundheitszustand erst später bekannt, kann der Versicherer im schlimmsten Fall einen Leistungsausschluss umsetzen. Entstandene Kosten für Krankheitskosten werden folglich nicht übernommen. Ebenfalls kann ein Risikozuschlag verlangt werden. Dieser ist dann nachträglich zu entrichten.
Im schlimmsten Fall hat der Versicherer aufgrund einer nicht nachgekommenen Meldepflicht die Möglichkeit vom Versicherungsvertrag zurücktreten oder ihn anfechten. In beiden Fällen bedeutet das für den Versicherungsnehmer, dass sein Versicherungsschutz erlischt. Möglich sind in diesem Fall ebenfalls Regressansprüche der bis dato versicherten Person gegenüber. Entsprechend ernst sollten Antragsteller die Meldepflicht nehmen und bei Veränderungen des Gesundheitszustandes umgehend Kontakt zum Versicherer aufnehmen.
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