Die wichtigsten Krankenversicherung Leistungen im Direktvergleich: GKV vs. PKV

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was Ihre gesetzliche Krankenversicherung wirklich leistet und wo es vielleicht Lücken gibt, die Sie besser schließen sollten? In Deutschland genießen wir eines der umfassendsten Gesundheitssysteme der Welt, doch nicht immer deckt die GKV alles ab, was man sich im Ernstfall wünscht. Wir zeigen Ihnen, wo die Gesetzliche ihre Grenzen hat und wie Sie sich optimal absichern können.
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Haben Sie sich schon einmal gefragt, was Ihre gesetzliche Krankenversicherung wirklich leistet und wo es vielleicht Lücken gibt, die Sie besser schließen sollten? In Deutschland genießen wir eines der umfassendsten Gesundheitssysteme der Welt, doch nicht immer deckt die GKV alles ab, was man sich im Ernstfall wünscht. Wir zeigen Ihnen, wo die Gesetzliche ihre Grenzen hat und wie Sie sich optimal absichern können.
Krankenversicherung Leistungen im Vergleich
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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Umfassende Grundversorgung: Die GKV in Deutschland bietet eine breite Palette an medizinischen Leistungen für eine grundlegende Absicherung.
  • Leistungskatalog durch G-BA: Der Gemeinsame Bundesausschuss definiert den Umfang der Leistungen basierend auf dem neuesten Stand der Medizin.
  • Zuzahlungen und Belastungsgrenzen: Für viele Leistungen sind Zuzahlungen erforderlich, jedoch gibt es Schutz durch individuelle Belastungsgrenzen, um finanzielle Härten zu vermeiden.
  • Lücken in der GKV: Trotz der umfangreichen Leistungen existieren Bereiche, in denen die GKV nicht alles abdeckt, z.B. Zahnersatz, Sehhilfen und bestimmte Krankenhausleistungen.
  • Zusatzversicherungen: Private Zusatzversicherungen sind essenziell, um die Versorgungslücken zu schließen und eine umfassendere Absicherung zu gewährleisten.
  • PKV als Alternative: Für bestimmte Personengruppen kann die private Krankenversicherung eine attraktive Alternative darstellen, mit individuell zugeschnittenen Leistungen und Tarifen.

Grundsätze & Finanzierung in der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland basiert auf festen Grundlagen, die jedem Versicherten eine grundlegende medizinische Versorgung sichern. Diese Grundlagen sind:

  • Versicherungspflicht: In Deutschland besteht für die Mehrheit der Bevölkerung eine Versicherungspflicht. Dazu zählen Angestellte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, Rentner, Arbeitslose sowie bestimmte Gruppen von Selbstständigen.
  • Solidaritätsprinzip: Das zentrale Konzept der GKV ist der solidarische Schutz aller Versicherten. Unabhängig vom Einkommen oder Gesundheitszustand hat jeder Versicherte Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung. 
  • Gesetzliche Grundlagen: Die gesetzlichen Regelungen sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert. Diese Gesetze definieren den Umfang der Leistungen, die Rechte und Pflichten der Versicherten sowie die Struktur der Krankenversicherungssysteme.
  • Finanzierungsprinzip: Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über Beiträge, die sich nach dem Einkommen der Versicherten richten und jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Personen mit niedrigem Einkommen zahlen niedrige Beiträge, Personen mit hohem Einkommen zahlen hohe Beiträge.
Aerztin
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Leistungsspektrum der GKV

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zielt darauf ab, den Versicherten eine vollständige medizinische Grundversorgung zu bieten. Dieses Spektrum lässt sich in Kern- und spezielle Leistungen gliedern:

Abgedeckte Kernleistungen

  • Ärztliche Behandlungen: Die GKV deckt sämtliche notwendigen ärztlichen Behandlungen ab, sowohl ambulant bei niedergelassenen Ärzten als auch stationär in Krankenhäusern. Dazu gehören Allgemeinmediziner und Fachärzte.
  • Medikamente, Hilfs- und Heilmittel: Verschriebene Medikamente, sowie notwendige Hilfs- und Heilmittel wie zum Beispiel Rollstühle oder Hörgeräte, werden übernommen, jedoch nur in einfacher Ausführung. Man spricht bei Hilfsmitteln auch von einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog.
  • Krankenhausbehandlungen: Dazu zählen Aufenthalte im Krankenhaus, die notwendigen Behandlungen sowie Operationen. Die Unterbringung in der GKV ist immer in einem Mehrbettzimmer.
  • Schwangerschaft und Mutterschaft: Die GKV bietet umfassende Leistungen für Schwangere und Mütter, inklusive Vorsorgeuntersuchungen und Betreuung während der Geburt.

Spezielle Leistungen

  • Vorsorge und Früherkennung: Regelmäßige Check-ups und spezielle Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sind Teil des Leistungskatalogs. Dies umfasst auch Krebsvorsorge und spezifische Angebote für Kinder und Jugendliche.
  • Rehabilitation und Kur: Maßnahmen zur Rehabilitation und ambulante sowie stationäre Kuren werden unterstützt, um die Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu fördern.
  • Pflegeleistungen: Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit, einschließlich häuslicher Pflege und Pflege in spezialisierten Einrichtungen.
  • Zahnmedizin: Zahnärztliche Behandlungen sind abgedeckt; zusätzlich gibt es Festzuschüsse für Zahnersatz. Kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Jugendliche werden ebenfalls unterstützt. Vor allem im Zahnbereich punktet die PKV gegenüber der GKV mit deutlich höherem Leistungsumfang.
  • Psychotherapie: Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen nach vorheriger Genehmigung. Sowohl im ambulanten, wie auch im stationären Bereich.

Zusätzliche Angebote

Die GKV bietet zudem Leistungen an, die über die Basisversorgung hinausgehen und das Wohlbefinden der Versicherten steigern sollen:

  • Gesundheitsförderung und Prävention: Programme zur Förderung eines gesunden Lebensstils, Präventionskurse sowie Schutzimpfungen.
  • Auslandsversicherungsschutz: Die GKV bietet einen eingeschränkten Schutz bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland.
Leistungen Krankenversicherung
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Leistungsbereiche im Detail

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland garantiert eine solide Grundversorgung und folgt dabei einem klar definierten Leistungskatalog. Zu den einzelnen Bereichen nun ein paar Details:

Ärztliche Behandlungen und Therapien

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine umfangreiche Abdeckung für ärztliche Behandlungen und Therapien, um sicherzustellen, dass Versicherte Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung haben.

  • Notfallbehandlungen, ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen: Im Notfall gewährleistet die GKV sofortige medizinische Versorgung, unabhängig davon, ob eine Behandlung ambulant beim Hausarzt oder Facharzt erfolgt oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Die Versicherung deckt die Kosten für alle notwendigen Behandlungen, um die Gesundheit wiederherzustellen oder zu erhalten.
  • Allgemeinmedizin und Fachärzte, Krankenhausaufenthalte: Reguläre Besuche bei Allgemeinmedizinern sowie Fachärzten sind vollständig abgedeckt. Ebenso werden Krankenhausaufenthalte für Operationen, Behandlungen oder Diagnostik von der GKV übernommen, inklusive der damit verbundenen Therapien und Nachsorge.

Medikamente, Hilfs- und Heilmittel

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Leistungsspektrums der GKV ist die Versorgung mit Medikamenten sowie Hilfs- und Heilmitteln.

  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Medikamente: Verschreibungspflichtige Medikamente, die von einem Arzt ausgestellt wurden, werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Für die meisten Medikamente leisten Versicherte lediglich eine geringe Zuzahlung.
  • Zuschüsse für Heil- und Hilfsmittel: Bei Bedarf an Heil- und Hilfsmitteln wie Massagen, Hörgeräten oder Rollstühlen beteiligt sich die GKV an den Kosten. Diese Unterstützung trägt zur Rehabilitation und zur Verbesserung der Lebensqualität bei chronischen Erkrankungen oder nach Unfällen bei.

Vorsorge und Früherkennung

Präventive Maßnahmen spielen eine zentrale Rolle in der gesundheitlichen Versorgung, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

  • Früherkennung von Krankheiten, notwendige Vorsorge-Untersuchungen: Die GKV finanziert regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Dazu gehören unter anderem Gesundheitschecks, die ab einem bestimmten Alter empfohlen werden, sowie spezifische Screenings für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und weitere.
  • Maßnahmen zur Krebsvorsorge, vorsorgende Untersuchungen für Kinder: Ein besonderer Fokus liegt auf der Krebsvorsorge mit Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Für Kinder bietet die GKV ein umfassendes Programm an Vorsorgeuntersuchungen von der Geburt bis zum Jugendalter an, um die gesunde Entwicklung zu überwachen und frühzeitig auf Auffälligkeiten reagieren zu können.

Gesundheitsförderung und Prävention

Die gesetzliche Krankenversicherung setzt stark auf Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention, um Krankheiten vorzubeugen und das allgemeine Wohlbefinden der Versicherten zu steigern.

  • Schutzimpfungen, Gesundheitsvorsorge für Schwangere: Umfassende Impfprogramme für Kinder und Erwachsene gehören zu den präventiven Leistungen. Ebenfalls bietet die GKV spezielle Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere an, um die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft zu unterstützen.
  • Präventionsorientierte Zahnheilkunde zur Verhütung von Zahnerkrankungen: Regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen und Prophylaxemaßnahmen wie professionelle Zahnreinigung werden gefördert, um Zahnerkrankungen vorzubeugen und die Mundgesundheit zu erhalten. Jedoch muss man sagen, dass diese Leistungen immer mehr gekürzt werden bzw. sogar komplett aus dem Leistungskatalog entnommen wurden.

Geldleistungen im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt

Neben den Sachleistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung auch finanzielle Unterstützung in bestimmten Lebenslagen.

  • Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaftsgeld/ Mutterschaftsgeld: Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder nach der Entbindung erhalten Versicherte Krankengeld bzw. Mutterschaftsgeld. Diese Leistungen sollen den Einkommensausfall teilweise kompensieren und die finanzielle Sicherheit gewährleisten. Das Krankengeld wird jedoch nur für max. 72. Wochen gezahlt.
  • Kostenfreie Mitgliedschaft in der Krankenkasse während Schwangerschaft und Mutterschaftsgeldbezug: Während dieser Zeit besteht weiterhin voller Versicherungsschutz ohne zusätzliche Beitragszahlungen.

Pflegeleistungen und häusliche Begleitung

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt auch der Bedeutung der Pflege bei Krankheit oder im Alter Rechnung durch ein breites Angebot an Pflegeleistungen.

  • Häusliche Krankenpflege, kostenlose Haushalthilfe im Krankheitsfall: Wenn eine ärztliche Behandlung zu Hause notwendig ist, übernimmt die GKV die Kosten für die häusliche Krankenpflege. Auch unterstützende Leistungen wie Haushaltshilfe werden bereitgestellt, falls der Versicherte dazu selbst nicht in der Lage ist.
  • Unterstützung in der Pflege und bei der häuslichen Versorgung: Zur Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bietet die GKV Beratung, Pflegekurse sowie finanzielle Unterstützung für Pflegedienste oder für Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums.

Zahnmedizin

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht Leistungen im Bereich der Zahnmedizin vor, die zur Erhaltung der Mundgesundheit beitragen.

  • Zahnärztliche Behandlungskosten: Reguläre zahnärztliche Behandlungen, einschließlich Untersuchungen, Zahnreinigung und konservierende Maßnahmen, werden teilweise abgedeckt. Die Versicherten können somit regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt in Anspruch nehmen, um die Mundgesundheit zu fördern.
  • Festzuschüsse für Zahnersatz: Bei Bedarf an Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Prothesen, leistet die GKV einen Festzuschuss zu den Kosten. Dieser Zuschuss deckt einen Teil der Gesamtkosten ab, wobei der Versicherte in der Regel einen Eigenanteil trägt.Zudem werden die Materialkosten nur in einfacher Ausführung übernommen. Hochwertiger Zahnersatz ist nicht im Leistungskatalog der GKV inkludiert.
  • Kieferorthopädische Behandlungen bei Versicherten bis zum 18. Lebensjahr: Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die GKV die Kosten für notwendige kieferorthopädische Behandlungen, um Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers zu korrigieren. Diese Leistung trägt zur Verbesserung der Zahngesundheit und zur Vorbeugung zukünftiger Probleme bei.

Sehhilfen

Die Regelungen zur Kostenübernahme für Sehhilfen durch die gesetzliche Krankenversicherung sind darauf ausgerichtet, Sehbeeinträchtigungen effektiv zu korrigieren und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

  • Regelungen zur Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen: Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernimmt die GKV die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen vollständig, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Erwachsene Versicherte haben Anspruch auf Zuschüsse zu Sehhilfen unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei sehr hohen Dioptrienwerten.
  • Bedingungen für Zuschüsse und Eigenanteile bei Sehhilfen: Erwachsene müssen in der Regel einen Teil der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen selbst tragen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Sehbeeinträchtigung ab. Für spezielle Sehhilfen, die über die grundlegende Versorgung hinausgehen, können individuelle Regelungen gelten.

Krankenhausbehandlung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine umfassende Abdeckung für Krankenhausbehandlungen, um sicherzustellen, dass alle Versicherten Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung haben.

  • Regelleistungen im Krankenhaus, Anspruch auf wichtige Therapieverfahren: Die GKV deckt alle notwendigen Behandlungen im Krankenhaus ab, einschließlich der Unterbringung und Verpflegung im Mehrbettzimmer sowie der medizinischen Leistungen wie Operationen, Medikamentengabe und physiotherapeutische Maßnahmen. Versicherte haben Anspruch auf die Anwendung aller wichtigen und anerkannten Therapieverfahren, die für ihre Genesung erforderlich sind.
  • Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenhausbehandlung, Wahlleistungen: Während die GKV eine Basisversorgung im Krankenhaus garantiert, bieten private Krankenversicherungen zusätzliche Wahlleistungen an, wie z.B. Unterbringung in Einzel- oder Doppelzimmern und die freie Arztwahl, einschließlich der Behandlung durch Chefärzte. Diese Wahlleistungen sind in der GKV nur gegen zusätzliche Beiträge oder über eine private Zusatzversicherung verfügbar.

Psychotherapie

Psychotherapeutische Behandlungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsspektrums der GKV, um psychische Erkrankungen zu behandeln und die mentale Gesundheit zu fördern.

  • Zugang und Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen: Die GKV übernimmt die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, sofern diese von einem zugelassenen Therapeuten durchgeführt und als notwendig erachtet werden. Dazu gehören sowohl die ambulante Psychotherapie als auch, bei Bedarf, stationäre Behandlungen.
  • Unterschiedliche Therapieformen und deren Abdeckung durch die GKV: Die GKV deckt verschiedene Formen der Psychotherapie ab, einschließlich Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und analytischer Psychotherapie. Die Entscheidung für eine Therapieform basiert auf der individuellen Diagnose und den Empfehlungen des behandelnden Therapeuten.
Impfung Leistung

Wer legt den Leistungskatalog fest?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt, einem zentralen Gremium im deutschen Gesundheitssystem. Der G-BA setzt sich aus Vertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser zusammen und hat die Aufgabe, über die Aufnahme neuer Leistungen in den Leistungskatalog zu entscheiden und bestehende Leistungen zu überprüfen.

Die Rolle des G-BA ist von großer Bedeutung, da er bestimmt, welche medizinischen Behandlungen, Medikamente und Therapien von der GKV übernommen werden. Dabei stützt sich der G-BA auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und medizinische Standards, um eine hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten.

Leistungsunterschiede der einzelnen Versicherer

Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland gibt es tatsächlich Leistungsunterschiede, obwohl der Großteil der Grundversorgung durch den einheitlichen Leistungskatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt wird. Diese Unterschiede sind oft in den zusätzlichen Leistungen und Services zu finden, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen hinausgehen.

  • Zusatzleistungen: Einige Krankenkassen bieten spezielle Zusatzleistungen an, die nicht im Katalog der GKV enthalten sind. Dazu können alternative Heilmethoden, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen oder zusätzliche Impfungen gehören.
  • Bonusprogramme: Viele Kassen locken mit Bonusprogrammen, bei denen Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt werden. Dazu zählen beispielsweise die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Sportaktivitäten oder Nichtraucherprogrammen.
  • Serviceangebote: Unterschiede gibt es auch im Service, etwa bei der Erreichbarkeit von Beratungshotlines, Online-Gesundheitsportalen oder Apps, die die Verwaltung von Gesundheitsdaten erleichtern.
  • Wahltarife: Einige Kassen bieten spezielle Wahltarife an, zum Beispiel für Selbstbehalte oder Rückerstattungen bei Leistungsfreiheit. 

Achtung: Wenn Sie einen Wahltarif abschließen, unterliegen Sie bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung anderen Kündigungsfristen und es kann sein, dass Sie durch Abschluss eines Wahltarif erst Jahre später die Wahl haben in die PKV zu wechseln. Informieren Sie sich daher vor Abschluss eines Wahltarifs über die Kündigungsfristen.

Zuzahlungen und Belastungsgrenzen

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Zuzahlungen für bestimmte Leistungen vorgesehen. Diese Regelung soll das Bewusstsein für die Kosten im Gesundheitssystem schärfen und zur Wirtschaftlichkeit beitragen. Doch um finanzielle Härten zu vermeiden, gibt es individuelle Belastungsgrenzen.

  • Regelungen zu Zuzahlungen: Versicherte müssen bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten sowie bei Rehabilitationsmaßnahmen Zuzahlungen leisten. Die Höhe der Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt und beträgt in der Regel 10% der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Verordnung oder Leistung. Für Krankenhausaufenthalte gilt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.
  • Individuelle Belastungsgrenzen: Um zu verhindern, dass die Zuzahlungen eine übermäßige finanzielle Belastung für die Versicherten darstellen, gibt es eine jährliche Belastungsgrenze. Diese liegt bei 2% des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, reduziert sich die Grenze auf 1% des Bruttoeinkommens. Sobald diese Grenze erreicht ist, können sich Versicherte von weiteren Zuzahlungen im selben Kalenderjahr befreien lassen.
Zuzahlung Krankenversicherung
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Lücken in der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine umfassende Grundversorgung im Gesundheitswesen. Doch trotz ihrer Breite gibt es Bereiche, in denen die Leistungen eingeschränkt sind oder gänzlich fehlen. Diese Lücken zu kennen, ist entscheidend, um gegebenenfalls durch private Zusatzversicherungen eine umfassendere Absicherung zu erreichen.

  • Zahnersatz und Zahnbehandlungen: Während die GKV Basisbehandlungen und Prävention im zahnmedizinischen Bereich abdeckt, sind die Zuschüsse für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) oft nicht ausreichend, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Der Eigenanteil für den Patienten kann daher erheblich sein.
  • Sehhilfen für Erwachsene: Die Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen ist für Erwachsene stark eingeschränkt und wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt, etwa bei sehr hohen Dioptrienwerten. Die meisten Erwachsenen müssen ihre Sehhilfen komplett selbst finanzieren.
  • Heil- und Hilfsmittel: Obwohl die GKV Zuschüsse für viele Heil- und Hilfsmittel leistet, gibt es Fälle, in denen die Unterstützung nicht alle Bedürfnisse abdeckt oder der Zuzahlungsbetrag für den Versicherten hoch ist.
  • Auslandskrankenversicherung: Die Leistungen der GKV gelten primär innerhalb Deutschlands und der EU unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Reisen außerhalb der EU oder bei speziellen medizinischen Behandlungen im Ausland sind die Versicherten oft nicht oder nur unzureichend abgesichert.

Nachgefragte Zusatzleistungen

  • Alternative Heilmethoden: Behandlungen, die außerhalb der klassischen Schulmedizin liegen, wie bestimmte Formen der Homöopathie oder Akupunktur, werden von der GKV nur in begrenztem Umfang oder gar nicht übernommen.
  • Wahlleistungen im Krankenhaus: Einzelzimmerunterbringung oder die Behandlung durch den Chefarzt sind Beispiele für Wahlleistungen, die von der GKV nicht abgedeckt werden und nur über eine private Zusatzversicherung oder gegen direkte Bezahlung zugänglich sind.
  • Psychotherapie: Trotz der Abdeckung grundlegender psychotherapeutischer Behandlungen gibt es oft lange Wartezeiten für eine Therapieplatzvermittlung. Spezialisierte oder intensivere Formen der Psychotherapie können ebenfalls außerhalb des Leistungsumfangs liegen.

Ist die PKV eine Alternative?

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung hängt von individuellen Bedürfnissen, Lebensumständen und finanziellen Möglichkeiten ab. 

Die PKV kann für bestimmte Personengruppen eine attraktive Alternative bieten, insbesondere wenn sie sich eine umfassendere medizinische Versorgung wünschen oder bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen möchten, die über den Katalog der GKV hinausgehen.

  • Selbstständige und Freiberufler: Diese Gruppen sind nicht an die Versicherungspflicht der GKV gebunden und können sich frei für eine PKV entscheiden.
  • Beamte: Für Beamte bietet die PKV spezielle Tarife, die auf die Beihilfeleistungen des Arbeitgebers abgestimmt sind.
  • Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Angestellte, die regelmäßig mehr verdienen als die festgelegte Grenze, können zwischen GKV und PKV wählen.

Die PKV bietet in der Regel einen umfassenderen Schutz als die GKV. Dazu zählen Wahlleistungen im Krankenhaus (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung), höhere Erstattungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz sowie die Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden und Medikamente ohne Zuzahlungen.

Die Beiträge in der PKV richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und dem gewählten Tarif. Im Gegensatz zur GKV bemisst sich der Beitrag nach den gewählten Leistungen nicht nach dem Einkommen.

Handlungsempfehlungen

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in Deutschland eine solide Grundversorgung, die durch ihre umfassenden Leistungen und die solidarische Finanzierung gekennzeichnet ist. 

Trotz ihrer Stärken existieren Lücken, insbesondere bei Zahnersatz, Sehhilfen und Wahlleistungen im Krankenhaus, die durch private Zusatzversicherungen geschlossen werden können. Für Versicherte ist es ratsam, regelmäßig ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und zu bewerten, ob zusätzliche private Zusatzversicherungen für einen umfassenderen Schutz sinnvoll sind. Die Wahl zwischen GKV und PKV sollte wohlüberlegt sein, wobei individuelle Bedürfnisse und finanzielle Möglichkeiten ausschlaggebend sind.

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