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Was sind Außenseitermethoden?
Im Rahmen der medizinisch notwendigen Behandlungen kann es passieren, dass eine Person auf herkömmliche Behandlungsmethoden nicht anspricht. Der behandelnde Mediziner kann jedoch weiterer Methoden anwenden, die medizinisch noch nicht anerkannt sind oder von den üblichen Standards abweichen. In diesen Fällen wird von Außenseitermethoden gesprochen.
Außenseitermethoden sind also Behandlungsmethoden, bei denen die Mediziner und die Wissenschaft nicht klar sagen kann, dass die Anwendung zum Erfolg führt.
Sollen Außenseitermethoden zur Anwendung kommen, müssen Arzt und Patient diesen gemeinsam zustimmen. Zudem obliegt es dem behandelnden Mediziner, den Patienten sorgfältig über die Risiken und Gefahren aufzuklären. Darüber hinaus muss Letzterem bewusst sein, dass es sich bei der Behandlung um eine Therapieform handelt, die bisher nicht dem medizinischen Standard folgend akzeptiert ist.
Außenseitermethode in GKV: Voraussetzungen und Kostenübernahme
In der Schulmedizin werden solche Leistungen erstattet, die der „richtigen“ Medizin zuzuordnen sind. Die gewählten Behandlungsmethoden müssen also im Allgemeinen wissenschaftlich anerkannt sein. Welche Behandlung am Ende „wissenschaftlich anerkannt“ ist, wird vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer entschieden. Die Außenseitermethoden fallen nur in den seltensten Fällen in diese Kategorie.
Kosten von Außenseitermethoden sind erst einmal von der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Leistungspflicht ausgeschlossen. Allerdings besteht aus dem Jahre 2005 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
In diesem „Nikolausurteil“ wird festgehalten, dass einem gesetzlich krankenversicherten Mitglied nicht pauschal die Außenseitermethoden verwehrt werden dürfen. Besteht also eine tödliche oder lebensbedrohliche Erkrankung, für die es eben keine „wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode“ gibt, steht dem Patienten folglich eine alternative Behandlungsmethode zu. Doch auch hierfür gibt es Einschränkungen.
Voraussetzungen in der GKV
Die Behandlungsmethode muss:
- eine positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf haben
- eine, wenn auch sehr entfernte, Aussicht auf Heilung in Aussicht stellen
Die nötige Grundlage hierfür schaffte das GKV-Versorungsstrukturgesetz Anfang 2012. Mit diesem wurde es möglich, den Behandlungsablauf strukturell und zeitlich zu erproben und Patienten die Möglichkeiten zu geben, auf Methoden zurückzugreifen, deren Wirksamkeit noch nicht abschließend belegt werden kann.
Außenseitermethode in GKV: Beispiele und Kostenübernahme
In der PKV hingegen ist die Grundlage der Kostenübernahme die medizinische Notwendigkeit gepaart mit der Aussicht auf Erfolg.
Generell werden Heilbehandlungen in der privaten Krankenversicherung erstattet, die als medizinischen notwendig gelten. Entsprechend dürfen auch die behandelnden Ärzte nur Aufwendungen berechnen, die mit der medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung einhergehen. Weitere Leistungen werden vom behandelnden Mediziner nur dann als abrechnungsfähig betrachtet, wenn diese im Einverständnis des Patienten sowie dessen Verlangen erbracht wurden. Beispiele hierfür sind:
- Bleaching von Zähnen
- Erholungskuren
- Schönheitsoperationen
In der Abrechnung werden diese erbrachten Leistungen dann als solche gekennzeichnet. Zudem muss vonseiten des Arztes einer Aufklärungspflicht nachgekommen werden. Denn der private Krankenversicherungsträger ist für die Kosten dieser nicht medizinisch notwendigen Aufwendungen nicht verpflichtet, wenn sie im Tarif nicht explizit eingeschlossen sind. In diesen Kontext fallen ebenfalls die Außenseitermethoden sowie andere experimentelle Verfahren.
Wichtig: Unterlässt der behandelnde Arzt diese Aufklärung, kann er schadensersatzpflichtig werden.
Wie hoch sind die Kosten für Außenseitermethoden?
Eine pauschale Antwort auf die Kosten für die Außenseitermedizin ist nicht möglich. Doch gerade im Bereich der Krebserkrankungen oder alternativen Zahnbehandlungen können schnell Behandlungskosten von mehreren Zehntausend Euro entstehen.
- Wichtig für den Patienten im Vorfeld ist allerdings zu wissen, dass das Risiko auf einen Misserfolg durch Außenseitermethoden immer besteht.
- Denn sie sind eben (noch) nicht wissenschaftlich anerkannt und häufig ist keine eindeutige Heilungsprognose möglich.
- Das hat mögliche Folgen für die Kostenübernahme durch den jeweiligen Krankenversicherer. Denn die Übernahme kann unter Umständen nicht garantiert werden.
- Somit gelten diese Behandlungsmethoden mit dem Blick auf die Kostenerstattung noch immer als unsicher.
Vorbereitung & Rücksprache wichtig
- Festzuhalten ist, eine Außenseitermethode darf nur zur Anwendung kommen, wenn „eine verantwortliche medizinische Abwägung unter Vergleich der zu erwartenden Vorteile dieser Methode und ihrer abzusehenden und zu vermutenden Nachteile mit der standardgemäßen Behandlung unter Berücksichtigung des Wohles des Patienten die Anwendung dieser Methode rechtfertigt„.
- Darüber hinaus hält das BGH zu Außenseitermethoden in Bezug auf die Beweislast fest: „Höhere Belastungen oder Risiken für den Patienten müssen in den Besonderheiten des konkreten Falles oder in einer günstigeren Heilungsprognose eine sachliche Rechtfertigung finden„.
Entsprechend wichtig ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema im Zusammenwirken von Krankenversicherung, Arzt und Patienten.
Weitere Beiträge
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.