Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist die Basis für Zahnmediziner, ihre Leistungen zu bestimmten Regelsätzen abzurechnen. Im Regelfall liegt die anwendbare Regelspanne beim 2,3-fachen Satz.
Weitere Details zur Gebührenordnung für Zahnärzte
Bei der Gebührenordnung für Zahnärzte handelt es sich um die „Verordnung zur Regelung von Vergütung für erstattungsfähige zahnärztliche Leistungen„. In der GOZ sind entsprechend sämtliche Leistungen von Zahnmedizinern enthalten, die diese für Versicherte in der privaten Krankenversicherung abrechnen können. Sie gilt ebenfalls für gesetzlich Krankenversicherte, die über eine Zahnzusatzversicherung verfügen.
In der Gebührenordnung für Zahnärzte sind mehr als 200 Gebührenordnungspositionen aufgeführt, die der Zahnmediziner berechnen kann. Dabei handelt es sich um Leistungen, die mit einer bestimmten Punktzahl multipliziert werden. Das Maximum sieht hier den 3,5-fachen Satz vor. Die Regelspanne liegt jedoch beim 2,3-fachen Satz.
Rechnet ein Zahnarzt als Beispiel den Höchstsatz ab, wird dieser im Regelfall von der privaten Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen erstattet.
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Mein Name ist Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber von PKV-Welt.de. Seit über 10 Jahre berate ich Kunden bei ihrer Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarife, Wechsel & Hintergründe zur PKV.