Bei der Gebührenordnung für Zahnärzte handelt es sich um die „Verordnung zur Regelung von Vergütung für erstattungsfähige zahnärztliche Leistungen„. In der GOZ sind entsprechend sämtliche Leistungen von Zahnmedizinern enthalten, die diese für Versicherte in der privaten Krankenversicherung abrechnen können. Sie gilt ebenfalls für gesetzlich Krankenversicherte, die über eine Zahnzusatzversicherung verfügen.
In der Gebührenordnung für Zahnärzte sind mehr als 200 Gebührenordnungspositionen aufgeführt, die der Zahnmediziner berechnen kann. Dabei handelt es sich um Leistungen, die mit einer bestimmten Punktzahl multipliziert werden. Das Maximum sieht hier den 3,5-fachen Satz vor. Die Regelspanne liegt jedoch beim 2,3-fachen Satz.
Rechnet ein Zahnarzt als Beispiel den Höchstsatz ab, wird dieser im Regelfall von der privaten Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen erstattet.
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