Kindernachversicherung: Definition & Erklärung

Kinder sind in der privaten Krankenversicherung nicht beim Versicherungsnehmer mitversichert. Sie werden im Rahmen der Kindernachversicherung (Neugeborenenversicherung) separat in der PKV versichert.
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Kinder sind in der privaten Krankenversicherung nicht beim Versicherungsnehmer mitversichert. Sie werden im Rahmen der Kindernachversicherung (Neugeborenenversicherung) separat in der PKV versichert.

Im Gegensatz zur Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Kinder in der privaten Krankenversicherung eigenständig versichert werden. Das bedeutet, sie erhalten einen eigenen Versicherungsvertrag, für welchen im Anschluss eine entsprechende Prämie gezahlt werden muss.

Die Kindernachversicherung bedeutet, das Neugeborene im Anschluss an die Geburt einen vollständigen Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten Krankenversicherung erhalten.

  • Dieser Versicherungsschutz wird ohne Wartezeiten gewährt, beginnt also umgehend.
  • Auch entfällt eine Gesundheitsprüfung . Das Versicherungsunternehmen übernimmt das Kind also ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge (Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer ist länger als 3 Monate bei der Versicherung versichert).

Diese Besonderheit nennt sich Kontrahierungszwang. Die PKV muss Neugeborene also aufnehmen, unabhängig davon, ob diese krank sind oder nicht. Allerdings gilt es verschiedenen Kriterien zu erfüllen. Entsprechend muss ein Elternteil bei der Geburt bereits PKV-versichert sein. Die Krankenversicherung muss zudem mindestens seit drei Monaten bestehen.

Eine Kindernachversicherung muss binnen der ersten zwei Monate nach der Geburt angemeldet werden. Erstattet werden Leistungen auch rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Niederkunft. Als Tarif in der privaten Krankenversicherung wird der des versicherten Elternteils mit demselben Versicherungsschutz gewählt. Damit der gesetzliche Kontrahierungszwang greift, darf der PKV-Tarif keine höheren Leistungen als die des Elternteils umfassen.

Interessant ist es, wenn ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung versichert ist und das andere in der gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall wird im Regelfall die Krankenversicherung gewählt, bei dem der besserverdienende Elternteil versichert ist.

Wichtig: Eine Kindernachversicherung gilt nicht für die Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung.

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Veröffentlicht: März 23, 2023
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Letztes Update: März 25, 2024
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