Werden die Beiträge für eine Krankenvollversicherung berechnet, kommen eine Vielzahl an Faktoren zur Geltung. Hierzu zählt ebenfalls der Rechnungszins. Denn wird dieser etwa infolge einer anhaltenden Niedrigzinsphase gesenkt, steigen die Prämien. Vor allem treffen Veränderungen in Bezug auf den Rechnungszins erst einmal Neukunden. Doch ebenso kann eine Beitragserhöhung, ausgelöst durch eine Veränderung des Rechnungszinses ebenfalls an Bestandskunden weitergegeben werden.
Um das Wirken des Rechnungszinses zu verstehen, muss bewusst sein, dass die privaten Krankenversicherungsunternehmen Beitragseinnahmen auf dem Kapitalmarkt investieren. Dabei handelt es sich um große Summen. Der daraus resultierende Ertrag wird dann wiederum auf die Beiträge angerechnet, um die versicherte Gemeinschaft zu entlasten. Kalkulatorisch wird hier der Rechnungszins verwendet, nicht die eigentlich erwirtschaftete Rendite.
Allerdings hat sich der Kapitalmarkt in den vergangenen 50 Jahren massiv geändert. Das, was an Rendite nahezu unverändert „normal“ war, ist heute utopisch. Daher können Versicherer keine solche Rendite mehr erwirtschaften, was sich entsprechend nachteilig auf die Prämien und somit auf die Versicherten auswirkt. Entsprechend wurde der Rechnungszins vor einigen Jahren bereits deutlich abgesenkt, was Beitragssteigerungen in der PKV zur Folge hatte.
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