In der PKV tritt ein Versicherungsfall ein, wenn der Versicherte etwa eine medizinische Behandlung in Anspruch nimmt. Gleiches gilt für den Fall, dass dieser Leistungen aus anderen Bereichen erhält, welche im Rahmen seiner Versicherungsbedingungen gedeckt sind. Entsprechend kann der Versicherungsfall durch unterschiedliche Situationen ausgelöst werden.
Der Eintritt eines Versicherungsfalls wird üblicherweise durch eine Krankheit ausgelöst, für welche der Versicherungsnehmer eine medizinische Behandlung anstößt. Ist diese im Rahmen seines Versicherungsvertrages in der PKV gedeckt, werden die Kosten für die ärztliche Untersuchung durch den Versicherer übernommen. Hierzu zählen ebenfalls benötigte Medikamente, der Krankenhausaufenthalt sowie andere medizinische Leistungen. Voraussetzung ist aber immer, dass diese Leistungen entsprechend versichert sind.
Ebenfalls kann es durch einen Unfall der versicherten Person zu einem Versicherungsfall kommen. Denn erfordert dieser eine medizinische Versorgung, welche über den Krankenversicherungstarif abgedeckt ist und werden hieraus resultierende Kosten für die Behandlung übernommen, gilt dieser Unfall ebenfalls als Versicherungsfall.
Eine weitere Variante, welche einen „Versicherungsfall“ auslöst, ist die Vorsorgeuntersuchung. Diese präventiven Maßnahmen sind in vielen PKV-Verträgen unter dem Mantel der Leistungen gedeckt. Nimmt ein Versicherungsnehmer nun eine der Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch, zählt dies ebenfalls als Versicherungsfall.
Hinweis: Für Versicherungsnehmer in der PKV ist es interessant, die Definition des Versicherungsfalls in den bestehenden Versicherungsbedingungen zu lesen. Diese können recht individuell sein und sich von Versicherer zu Versicherer mitunter deutlich unterscheiden. Generell hilft ebenfalls der Fachmann, um spezifische Versicherungsfälle im Kontext der versicherten Leistungen zu bewerten und den Umfang der Leistungen abzustecken.
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