Der Abschluss einer Krankenversicherung – oder einer der anderen genannten Versicherungen – hat das Ziel, im Ernstfall vor den daraus resultierenden Kosten oder Einschnitten geschützt zu sein. Wann immer die Versicherung für den Versicherungsnehmer einspringt, kommt es zu einem Leistungsfall. Oftmals wird in diesem Bezug ebenfalls von einem Versicherungsfall gesprochen.
Ein Leistungsfall liegt folglich immer dann vor, wenn der Versicherungsnehmer in der Krankenversicherung erkrankt und daraufhin eine medizinische Behandlung benötigt. Die daraus entstandenen Kosten werden dann vom Versicherer erstattet. In der gesetzlichen Krankenversicherungen rechnet der Arzt direkt mit der Krankenkasse ab. Im Leistungsfall in der PKV hingegen kommt die versicherte Person für die Kosten auf, holt sich diese aber im Rahmen der Rechnungserstattung zurück.
Ausnahmen bestehen für Versicherungsfälle, in denen das eingetretene Ereignis nicht geeignet ist, eine Leistungspflicht auszulösen. Je nach versichertem Risiko führt nicht jeder Versicherungsfall auch zu einem Leistungsfall. Zudem unterliegt der Versicherungsnehmer verschiedenen Obliegenheiten. Hierzu zählt die Anzeigepflicht ebenso wie die Auskunftspflicht und einige mehr. Kommt es hier zu einer Obliegenheitsverletzung, kann der Leistungsfall ebenfalls ausgeschlossen sein.
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