Kurtagegeld in der PKV: Definition & Erklärung

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss für einen Kuraufenthalt eine Eigenbeteiligung bezahlen. Diese Eigenbeteiligung kann im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung versichert werden. Entsprechend leistet der Versicherer in der Höhe des vereinbarten Kurtagegeldes, wodurch im Optimalfall die Eigenleistungen abgedeckt werden.
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Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss für einen Kuraufenthalt eine Eigenbeteiligung bezahlen. Diese Eigenbeteiligung kann im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung versichert werden. Entsprechend leistet der Versicherer in der Höhe des vereinbarten Kurtagegeldes, wodurch im Optimalfall die Eigenleistungen abgedeckt werden.

Wer als GKV-Versicherter in Kur fährt, muss davon ausgehen, dass er einen Teil der Kosten nicht bezahlt bekommt. Insofern ist es für gesetzlich Versicherte sinnvoll eine Kurtagegeld-Versicherung abzuschließen. Diese private Zusatzversicherung leistet in der Folge pro Kurtag das vereinbarte Entgelt. Durch das Kurtagegeld können die so entstehenden Kosten gedeckt werden. Somit werden die zusätzlichen Aufwendungen, die dem Patienten bei der Kur entstehen, komplett oder zu einem bestimmten Teil bezahlt.

Wichtig: Im Regelfall wird das Kurtagegeld nur dann ausbezahlt, wenn es sich bei dem Kuraufenthalt um eine medizinisch notwendige Maßnahme handelt. Dieser Umstand muss zum einen von einem Arzt attestiert sein und gleichzeitig von einem Arzt verordnet sein.

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