Mit dem Begriff der Solvabilität kommen Versicherungsnehmer im Regelfall nur selten in Kontakt. Schließlich handelt es sich bei diesem nicht um einen relevanten Fachbegriff, der direkten Einfluss auf die private Krankenversicherung oder deren Leistungen für den Versicherten hat. Interessant zu wissen ist allerdings, dass es sich bei Solvabilität um Eigenkapital des Dienstleisters handelt, um stets solvent zu sein und größere Ausgaben stemmen zu können.
Ziel ist es, die vereinbarte Leistung zu garantieren, ohne dass es für den Versicherten zu Einschränkungen kommt. Entsprechend kann festgehalten werden, dass die Höhe der Solvabilität direkt die Sicherung der Ansprüche der Versicherten garantiert. Welche Quote der Solvabilität für die Art von Dienstleistung Voraussetzung ist, wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen definiert.
Die Quote der Solvabilität muss jede private Krankenversicherung selbst erzielen. Unter den Versicherungsunternehmen gibt es folglich einige Gesellschaften, die das besser schaffen als andere. Da die Versicherungen dazu verpflichtet sind, ihre Solvenzquote offenzulegen, besteht immer Klarheit darüber, welche Krankenversicherung eine besonders hohe Quote erreichen oder bei wem noch Optimierungsbedarf besteht.
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