Besteht eine private Krankenversicherung, ist die Logopädie-Therapie im Rahmen der Heilmittel eingeschlossen. Allerdings ist das nicht bei sämtlichen Tarifen der PKV der Fall. Als Antragsteller sollte folglich genau darauf geachtet werden, ob die Logopädie Teil des Leistungspaketes ist. Der Grund hierfür ist, dass Heilmittel nicht von Ärzten oder Zahnärzten verschrieben werden, sondern von Therapeuten. Letzter rechnen eben nicht über die geltende Gebührenordnung, sondern auf Honorarbasis ab.
In der Praxis zeigt sich, dass die Logopädie insbesondere in besonders günstigen PKV-Tarifen nur eingeschränkt eingebunden ist. So ist die Inanspruchnahme etwa an bestimmte Bedingungen gebunden oder komplett ausgeschlossen. Häufig treffen Versicherungsnehmer ebenfalls auf Deckelungen. Private Krankenversicherungsgesellschaften übernehmen also nur einen bestimmten Betrag oder eine gewisse Anzahl an Sitzungen.
Wird eine umfangreiche Kostenerstattung für die Logopädie gewünscht, sollten Versicherungsnehmer bei ihrem PKV-Antrag ihren Berater explizit darauf hinweisen. Ebenfalls ist es möglich, einen Tarif über einen Tarifwechsel hin so anzupassen, dass die Logopädie als Teil der Leistung eingeschlossen wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass wenn sich die Leistung des neuen PKV-Tarifs erhöht, eine neuerliche Gesundheitsprüfung erfolgt.
Weitere Beiträge
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.