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Im Rahmen der Gesundheitsprüfung als auch im Falle einer Behandlung kann eine Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers gegenüber der privaten Krankenversicherung bestehen. Im Grunde handelt es sich dabei um die Pflicht, über Sachverhalte aufzuklären.


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Weitere Details zur Auskunftspflicht

Wer in der PKV versichert werden will, muss eine Gesundheitsprüfung durchführen. Hierbei werden der Versicherungsnehmer sowie seine Gesundheit unter die Lupe genommen, um abschätzen zu können, wie hoch die möglichen Kosten für alle Versicherte werden. Um für Kostensicherheit zu sorgen, wird die Risikoprüfung generell bei Neuverträgen durchgeführt oder aber, wenn ein Tarif mit verbesserten Leistungen in Anspruch genommen werden soll.

Im Zuge dessen kann es zu einer Auskunftspflicht kommen, etwa wenn der Versicherungsträger um Unterlagen bittet, die eine Risikoeinschätzung ermöglichen. Gleiches gilt im Übrigen bei der Erstattung von Rechnungen. Auch bei der Rechnungsprüfung kann es zu einer Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers kommen, um die ärztliche Behandlung analysieren zu können. Diese Daten erhält der Versicherte beim Arzt selbst.

In Bezug auf die Rechnungsprüfung dient die Auskunftspflicht dazu, die Leistungspflicht und im Endeffekt den Umfang der Leistung zu kalkulieren. Entsprechend wird die Auskunft zur Gesundheit oder Behandlungen nicht willkürlich angefordert, sondern um das Versicherungskollektiv nicht mehr als nötig zu belasten und es somit zu schützen.


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