Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- GKV-versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten monatlich 385€ (13€ pro Tag) Mutterschaftsgeld.
- PKV-versicherte Arbeitnehmerinnen bekommen nur einmalig maximal 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung – der Arbeitgeber gleicht diese Differenz jedoch aus!
- In beiden Fällen zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, der die Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen ausgleicht
- Beamtinnen (meist PKV-versichert) erhalten kein Mutterschaftsgeld, sondern ihre volle Besoldung während des Mutterschutzes
- Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld – unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind
Mutterschaftsgeld in der GKV: Leistungen und Ansprüche
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Ihrem beruflichen Stand.
Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen
Als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin erhalten Sie während der gesamten Mutterschutzzeit ein tägliches Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse. Die Höhe richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes.
Das Mutterschaftsgeld beträgt:
- Maximal 13 Euro pro Kalendertag
- Bei höherem Durchschnittseinkommen zahlt Ihr Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss
Beispielrechnung: Bei einem durchschnittlichen Nettolohn von 100 Euro täglich erhalten Sie 13 Euro von der Krankenkasse und 87 Euro als Arbeitgeberzuschuss.
Mutterschaftsgeld für andere Berufsgruppen
Selbstständige mit freiwilliger GKV:
- Erhalten Mutterschaftsgeld, wenn sie bei ihrer Krankenkasse den Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben
- Die Höhe richtet sich nach dem bei der Krankenkasse angemeldeten Einkommen
- Ohne Krankengeldanspruch besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Arbeitslose mit GKV:
- Beziehen Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes I
- Die Agentur für Arbeit stellt die Zahlung des Arbeitslosengeldes ein, die Krankenkasse übernimmt
- Bei ALG II (Bürgergeld): Weiterzahlung der Leistung durch das Jobcenter während des Mutterschutzes
Familienversicherte mit GKV:
- Haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld
- Ausnahme: Beschäftigung mit eigener Versicherungspflicht neben der Familienversicherung
Studentinnen mit GKV:
- Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus der studentischen Krankenversicherung
- Bei Nebenjob mit Versicherungspflicht: Mutterschaftsgeld für diese Tätigkeit möglich
Minijobberinnen mit GKV:
- Kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
- Arbeitgeber zahlt den Verdienstausfall (Umlageverfahren U2)
Zeitraum der Zahlungen
Die Zahlungen erfolgen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen:
- 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
- 8 Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kindern mit Behinderung)
Dies bedeutet bei normalem Verlauf eine Gesamtzahlungsdauer von 14 Wochen bzw. 98 Tagen.
Mutterschaftsgeld in der PKV
Als privatversicherte Arbeitnehmerin steht Ihnen eine einmalige Zahlung von maximal 210 Euro für den gesamten Mutterschutzzeitraum zu. Diese Zahlung erfolgt durch das Bundesamt für Soziale Sicherung – nicht durch Ihre private Krankenversicherung.
Wichtig: Dieser deutlich niedrigere staatliche Beitrag wird jedoch durch den Arbeitgeberzuschuss ausgeglichen. Ihr Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem täglichen Mutterschaftsgeld (13 Euro) und Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen – genau wie bei gesetzlich Versicherten. Kein Arbeitgeberanteil zur PKV.
Antragstellung beim Bundesamt
Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten müssen Sie als PKV-Versicherte Ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
- Bescheinigung des Arbeitgebers über das durchschnittliche Nettogehalt
- Nachweis über Ihre private Krankenversicherung
Reichen Sie den Antrag idealerweise sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ein, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten.
Unterschiede zwischen PKV und GKV
Aspekt | GKV | PKV |
Höhe des staatlichen Mutterschaftsgeldes | Täglich bis zu 13 € (385€ monatlich) | Einmalig max. 210 € für gesamte Mutterschutzzeit |
Zahlungsweise | Laufende tägliche Zahlung | Einmalzahlung |
Auszahlende Stelle | Gesetzliche Krankenkasse | Bundesamt für Soziale Sicherung |
Berechnungsgrundlage | Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 3 Monate | Pauschalbetrag unabhängig vom Einkommen |
Antragsverfahren | Antrag bei der Krankenkasse | Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung |
Arbeitgeberzuschuss | Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettolohn | Differenz zwischen fiktivem Mutterschaftsgeld (13 € täglich) und Nettolohn |
Nettogehalt während Mutterschutz | 100% durch Kombination aus Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss | Kombination aus einmaligem Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Kein AG-Anteil zur PKV |

Trotz der unterschiedlichen staatlichen Leistungen erhalten Sie sowohl als gesetzlich als auch als privat versicherte Arbeitnehmerin während des Mutterschutzes letztlich Ihr volles Nettogehalt durch die Kombination aus Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.
Beantragung des Mutterschaftsgeldes: Zeitpunkt und Vorgehen
Für gesetzlich Versicherte: Besorgen Sie sich eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin bei Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit der Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein
- Optimaler Zeitpunkt: Etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
- Nach der Geburt reichen Sie die Geburtsurkunde bei der Krankenkasse nach
Für privat Versicherte: Laden Sie das Antragsformular von der Website des Bundesamts für Soziale Sicherung herunter
- Lassen Sie die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ausstellen
- Fordern Sie eine Bescheinigung über Ihr durchschnittliches Nettogehalt von Ihrem Arbeitgeber an
- Senden Sie alle Unterlagen etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin an das Bundesamt
- Nach der Geburt: Geburtsurkunde nachreichen, um die Zahlungen für die Zeit nach der Entbindung zu erhalten
FAQ zum Mutterschaftsgeld
Quellen & Regelungen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Gesetzliche Grundlage für Mutterschaftsgeld und Schutzfristen
- § 24i SGB V – Mutterschaftsgeldregelung für gesetzlich Versicherte
- Bundesamt für Soziale Sicherung – Antragsformulare und Informationen
- Familienportal: Mutterschaftsleistungen – Überblick zu allen staatlichen Leistungen
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