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Mutterschaftsgeld in PKV und GKV: Was Ihnen wirklich zusteht

Wussten Sie, dass Ihre Krankenversicherung und Ihre berufliche Situation maßgeblich bestimmen, welches Mutterschaftsgeld Ihnen zusteht? Viele werdende Mütter stehen vor Fragen zur finanziellen Absicherung während der Schwangerschaft. Der entscheidende Unterschied liegt oft im Versicherungsstatus – privat oder gesetzlich versichert. Während in der GKV laufende Zahlungen erfolgen, erhalten PKV-Versicherte einen Einmalbetrag. Wir stellen zentrale Hintergründe vor.

Tim Bökemeier
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Mutterschaftsgeld

Das Wichtigste auf einen Blick

  • GKV-versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten monatlich 385€ (13€ pro Tag) Mutterschaftsgeld.
  • PKV-versicherte Arbeitnehmerinnen bekommen nur einmalig maximal 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung – der Arbeitgeber gleicht diese Differenz jedoch aus!
  • In beiden Fällen zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, der die Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen ausgleicht
  • Beamtinnen (meist PKV-versichert) erhalten kein Mutterschaftsgeld, sondern ihre volle Besoldung während des Mutterschutzes
  • Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld – unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind

Mutterschaftsgeld in der GKV: Leistungen und Ansprüche

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Ihrem beruflichen Stand.

Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen

Als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin erhalten Sie während der gesamten Mutterschutzzeit ein tägliches Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse. Die Höhe richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes.

Das Mutterschaftsgeld beträgt:

  • Maximal 13 Euro pro Kalendertag
  • Bei höherem Durchschnittseinkommen zahlt Ihr Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss

Beispielrechnung: Bei einem durchschnittlichen Nettolohn von 100 Euro täglich erhalten Sie 13 Euro von der Krankenkasse und 87 Euro als Arbeitgeberzuschuss.

Mutterschaftsgeld für andere Berufsgruppen

Selbstständige mit freiwilliger GKV:

  • Erhalten Mutterschaftsgeld, wenn sie bei ihrer Krankenkasse den Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben
  • Die Höhe richtet sich nach dem bei der Krankenkasse angemeldeten Einkommen
  • Ohne Krankengeldanspruch besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Arbeitslose mit GKV:

  • Beziehen Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes I
  • Die Agentur für Arbeit stellt die Zahlung des Arbeitslosengeldes ein, die Krankenkasse übernimmt
  • Bei ALG II (Bürgergeld): Weiterzahlung der Leistung durch das Jobcenter während des Mutterschutzes

Familienversicherte mit GKV:

Studentinnen mit GKV:

  • Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus der studentischen Krankenversicherung
  • Bei Nebenjob mit Versicherungspflicht: Mutterschaftsgeld für diese Tätigkeit möglich

Minijobberinnen mit GKV:

  • Kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
  • Arbeitgeber zahlt den Verdienstausfall (Umlageverfahren U2)

Zeitraum der Zahlungen

Die Zahlungen erfolgen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen:

  • 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
  • 8 Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kindern mit Behinderung)

Dies bedeutet bei normalem Verlauf eine Gesamtzahlungsdauer von 14 Wochen bzw. 98 Tagen.

Mutterschaftsgeld in der PKV

Als privatversicherte Arbeitnehmerin steht Ihnen eine einmalige Zahlung von maximal 210 Euro für den gesamten Mutterschutzzeitraum zu. Diese Zahlung erfolgt durch das Bundesamt für Soziale Sicherung – nicht durch Ihre private Krankenversicherung.

Wichtig: Dieser deutlich niedrigere staatliche Beitrag wird jedoch durch den Arbeitgeberzuschuss ausgeglichen. Ihr Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem täglichen Mutterschaftsgeld (13 Euro) und Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen – genau wie bei gesetzlich Versicherten. Kein Arbeitgeberanteil zur PKV.

Antragstellung beim Bundesamt

Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten müssen Sie als PKV-Versicherte Ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über das durchschnittliche Nettogehalt
  • Nachweis über Ihre private Krankenversicherung

Reichen Sie den Antrag idealerweise sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ein, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten.

Unterschiede zwischen PKV und GKV

AspektGKVPKV
Höhe des staatlichen MutterschaftsgeldesTäglich bis zu 13 € (385€ monatlich)Einmalig max. 210 € für gesamte Mutterschutzzeit
ZahlungsweiseLaufende tägliche ZahlungEinmalzahlung
Auszahlende StelleGesetzliche KrankenkasseBundesamt für Soziale Sicherung
BerechnungsgrundlageDurchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 3 MonatePauschalbetrag unabhängig vom Einkommen
AntragsverfahrenAntrag bei der KrankenkasseAntrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung
ArbeitgeberzuschussDifferenz zwischen Mutterschaftsgeld und NettolohnDifferenz zwischen fiktivem Mutterschaftsgeld (13 € täglich) und Nettolohn
Nettogehalt während Mutterschutz100% durch Kombination aus Mutterschaftsgeld und ArbeitgeberzuschussKombination aus einmaligem Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.
Kein AG-Anteil zur PKV

Trotz der unterschiedlichen staatlichen Leistungen erhalten Sie sowohl als gesetzlich als auch als privat versicherte Arbeitnehmerin während des Mutterschutzes letztlich Ihr volles Nettogehalt durch die Kombination aus Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.

Beantragung des Mutterschaftsgeldes: Zeitpunkt und Vorgehen

Für gesetzlich Versicherte: Besorgen Sie sich eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin bei Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt

  1. Reichen Sie den Antrag zusammen mit der Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein
  2. Optimaler Zeitpunkt: Etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
  3. Nach der Geburt reichen Sie die Geburtsurkunde bei der Krankenkasse nach

Für privat Versicherte: Laden Sie das Antragsformular von der Website des Bundesamts für Soziale Sicherung herunter

  1. Lassen Sie die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ausstellen
  2. Fordern Sie eine Bescheinigung über Ihr durchschnittliches Nettogehalt von Ihrem Arbeitgeber an
  3. Senden Sie alle Unterlagen etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin an das Bundesamt
  4. Nach der Geburt: Geburtsurkunde nachreichen, um die Zahlungen für die Zeit nach der Entbindung zu erhalten

FAQ zum Mutterschaftsgeld

Quellen & Regelungen

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Letztes Update: März 8, 2025
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