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Wahltarife: Flexibilität in der privaten Krankenversicherung

Im Zuge der Gesundheitsreform 2007 sind die Krankenkassen dazu verpflichtet worden, Wahltarife anzubieten. Ebenso wie die Zusatzbeiträge zielte die Einführung darauf ab, den Wettbewerber zwischen den gesetzlichen Krankenversicherern zu stärken. Diese kostenpflichtigen Wahltarife bieten eine verbesserte Leistung und haben weitere Vorteile, wie etwa eine Ermäßigung des Beitrags.
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Im Zuge der Gesundheitsreform 2007 sind die Krankenkassen dazu verpflichtet worden, Wahltarife anzubieten. Ebenso wie die Zusatzbeiträge zielte die Einführung darauf ab, den Wettbewerber zwischen den gesetzlichen Krankenversicherern zu stärken. Diese kostenpflichtigen Wahltarife bieten eine verbesserte Leistung und haben weitere Vorteile, wie etwa eine Ermäßigung des Beitrags.

Generell gibt es zwei unterschiedliche Arten von Wahltarifen. Jene, die die Krankenversicherungen verpflichtend für ihre Mitglieder anbieten müssen und solche, welche freiwillig sind. Unter den verpflichtenden Wahltarifen finden sich Angebote, welche etwa auch das Krankengeld für Selbstständige einschließen.

Der Vorteil eines Wahltarifs liegt klar in der Möglichkeit für Mitglieder, Leistungen zu erhalten, welche sonst nicht im Rahmen der Versorgungsleistung abgedeckt sind. Allerdings gibt es ebenfalls einen Nachteil. Denn mit dem Abschluss eines Wahltarifs wird im Regelfall eine Vertragsdauer von einem bis drei Jahre eingegangen. Für diesen Zeitraum ist das GKV-Mitglied folglich verpflichtet, die finanzielle Mehraufwendung zu tragen.

Hinweis: Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Wahltarif allerdings stets freiwillig.

Übliche Formen des Wahltarifs umfassen das Hausarztmodell, bieten verbesserte Behandlungsprogramme oder Zusatzleistungen bei Zahnersatz oder alternativen Arzneimitteln. Ebenfalls finden sich unter diesen Wahltarifen ebenso Selbstbehalttarife oder solche, die eine Beitragsrückerstattung gewähren.

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Veröffentlicht: August 1, 2023
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Letztes Update: März 23, 2024
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