Pflegebedürftigkeit: Definition & Erklärung

Wenn eine Person dauerhaft für den Zeitraum von mindestens sechs Monaten den täglichen Aufgaben und Aktivitäten nicht nachkommen kann, besteht laut Gesetzgeber eine Pflegebedürftigkeit.
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Wenn eine Person dauerhaft für den Zeitraum von mindestens sechs Monaten den täglichen Aufgaben und Aktivitäten nicht nachkommen kann, besteht laut Gesetzgeber eine Pflegebedürftigkeit.

Mit der Pflegebedürftigkeit werden alle Menschen jeden Alters gemeint, die den alltäglichen Verpflichtungen nicht mehr eigenständig nachkommen können. Dieser Zustand muss mindestens sechs Monate bestehen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst also nicht nur die Altenpflege, sondern alle Menschen, die unter kognitiven, körperlichen als auch psychischen Beeinträchtigungen leiden. Die Hilfeleistungen können pflegender Natur ebenso sein wie hauswirtschaftlicher. Zudem können sie im Pflegeheim oder in der ambulanten Pflege erbracht werden.

Die Voraussetzungen einer Pflegebedürftigkeit macht der Gesetzgeber anhand verschiedener Faktoren fest. Zudem muss es sich zur Einstufung dabei um alltägliche Dinge handeln, die wiederkehrend sind und für die zwingend eine Unterstützung nötig ist. Hierzu zählt die Körperpflege, die Ernährung, die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Mobilität.

Ist einer dieser Punkte nicht mehr selbst durchführbar, besteht eine Pflegebedürftigkeit. Um diese Defizite auszugleichen, bedarf es einer Hilfe, die sich gemeinsam mit der den betroffenen Personen diesen Herausforderungen stellt. Ziel ist es, Menschen zu helfen, ein selbstbestimmtes, selbstständiges und vor allem würdiges Leben zu leben. Diese Zielsetzungen sind jedoch abhängig von der Wirtschaftlichkeit. Folglich muss eine Krankenversicherung bestehen, um Leistungen erhalten zu können.

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