In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip. Als Privatpatient werden die Behandlungen beim Arzt oder die Aufwendungen in Form von Medikamenten aus der Apotheke aus eigener Tasche bezahlt. Die Rechnungen können dann beim Versicherungsträger eingereicht werden. Dieser nimmt eine Prüfung vor und erstattet in der Folge die Kosten, die dem Versicherten laut Tarif zustehen.
Wichtig:
Dieses Abrechnungsprinzip funktioniert selbstverständlich unter der Berücksichtigung eines möglichen Selbstbehalts. Ist ein solcher vereinbart, wird die Erstattung der Kosten erst für den Betrag geleistet, der nach Abzug der Eigenkosten übrig bleibt.
Beim absoluten Selbstbehalt hingegen müssen innerhalb eines Jahres erst die Kosten in Höhe der Eigenleistung erreicht werden, um die darüber liegende Summe nach dem Abrechnungsprinzip geltend machen zu können.
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Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.