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In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip. Als Privatpatient werden die Behandlungen beim Arzt oder die Aufwendungen in Form von Medikamenten aus der Apotheke aus eigener Tasche bezahlt. Die Rechnungen können dann beim Versicherungsträger eingereicht werden. Dieser nimmt eine Prüfung vor und erstattet in der Folge die Kosten, die dem Versicherten laut Tarif zustehen.

Wichtig:

Dieses Abrechnungsprinzip funktioniert selbstverständlich unter der Berücksichtigung eines möglichen Selbstbehalts. Ist ein solcher vereinbart, wird die Erstattung der Kosten erst für den Betrag geleistet, der nach Abzug der Eigenkosten übrig bleibt.

Beim absoluten Selbstbehalt hingegen müssen innerhalb eines Jahres erst die Kosten in Höhe der Eigenleistung erreicht werden, um die darüber liegende Summe nach dem Abrechnungsprinzip geltend machen zu können.

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Letztes Update: März 25, 2024
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