Neben der stationären Behandlung ist die ambulante Behandlung eine von zwei Kernleistungen der Gesundheitsversorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Ambulante Leistungen können zudem nicht nur von niedergelassenen Ärzten, sondern ebenso von Fachärzten, Heilpraktikern, Zahnärzten sowie Psychotherapeuten erbracht werden.
Ebenfalls wird die ambulante Behandlung der stationären vorgezogen. Das macht diese weniger kostspielig als eine Operation in einem Krankenhaus. Zudem müssen Patienten nach einem kleineren Eingriff nicht über Nacht in einer Klinik bleiben. In der PKV gibt es zudem Tarife, die den Versicherungsnehmern dafür belohnen, wenn er auf nicht zwingend medizinisch notwendige Behandlungen im Krankenhaus verzichtet.
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