Bereits im Jahr 1996 wurde das Leistungsangebot der Homöopathie in die Kostenerstattung als Option in die private Krankenversicherung aufgenommen. Wird ein in der PKV versicherter Patient nach homöopathischen Methoden behandelt, kann er die Leistungen im Regelfall zur Erstattung bei seinem Versicherungsträger einreichen.
Um als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Leistungen durch den Heilpraktiker oder Homöopathen zu haben, bedarf es eines Wahltarifs. Damit bindet sich der Versicherungsnehmer jedoch üblicherweise für drei Jahre an die Krankenkasse, welche ihm diesen anbietet. Alternativ hierzu offeriert die private Krankenversicherung Tarife als Zusatzversicherung. Hierbei wird im Regelfall eine Gesundheitsprüfung vorgenommen.
Weitere Beiträge
Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.