Homöopathie in der PKV: Definition & Erklärung

Die Homöopathie gehört zu den alternativen Behandlungsmethoden. Sie ist bereits seit vielen Jahren ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsangebots der privaten Krankenversicherung.
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Die Homöopathie gehört zu den alternativen Behandlungsmethoden. Sie ist bereits seit vielen Jahren ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsangebots der privaten Krankenversicherung.

Bereits im Jahr 1996 wurde das Leistungsangebot der Homöopathie in die Kostenerstattung als Option in die private Krankenversicherung aufgenommen. Wird ein in der PKV versicherter Patient nach homöopathischen Methoden behandelt, kann er die Leistungen im Regelfall zur Erstattung bei seinem Versicherungsträger einreichen.

Um als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Leistungen durch den Heilpraktiker oder Homöopathen zu haben, bedarf es eines Wahltarifs. Damit bindet sich der Versicherungsnehmer jedoch üblicherweise für drei Jahre an die Krankenkasse, welche ihm diesen anbietet. Alternativ hierzu offeriert die private Krankenversicherung Tarife als Zusatzversicherung. Hierbei wird im Regelfall eine Gesundheitsprüfung vorgenommen.

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