Da es im Leben immer einmal Situationen gibt, in denen neue Wege gegangen werden müssen, bietet sich immer einmal wieder die Anwartschaftsversicherung an. Eine solche Versicherung wird etwa dann interessant, wenn ein Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung versicherungspflichtig wird, da die Jahresarbeitsentgeltgrenze angehoben wird.
Ist es absehbar, dass das Gehalt die JAEG jedoch schon bald wieder überschritten wird, biete sich die Anwartschaftsversicherung an. Mit dieser sichert sich die versicherte Person einige Vorteile. Sollte ein erneutes Wechseln in die PKV stattfinden, muss keine abermalige Gesundheitsprüfung abgelegt werden. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, findet dies keine Berücksichtigung. Ebenfalls bleiben die Alterungsrückstellungen erhalten.
Wichtig zu wissen ist, dass eine solche Anwartschaftsversicherung generell nur einen bestimmten Zeitraum umfasst.
Eine Anwartschaftsversicherung ist wie aufgezeigt für Arbeitnehmer interessant, die unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen, aber auch für Menschen, die einen längeren Aufenthalt im Ausland anstreben. Ebenfalls profitieren Mitarbeiter im öffentlichen Dienst von einer solchen Versicherung. Da beim Ende des aktiven Dienstes die freie Heilfürsorge über den Dienstherrn entfällt, hilft die Anwartschaftsversicherung reibungslos in eine PKV überzugehen.
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